Verbot von Kinderehen in Deutschland

Verbot von Kinderehen in Deutschland

Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen verabschiedet und damit die geltende Rechtslage deutlich verschärft.

Kinderehen verletzen Grundrechte der Kinder und Jugendlichen, vor allem das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, auf sexuelle Selbstbestimmung und auf Bildung. Sie sind mit unserem Verständnis von Ehe, die auf einer freien Willensentscheidung und gleichberechtigten Partnerschaft von Mann und Frau beruht, nicht zu vereinbaren.

Mit dem Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen hat der Bundestag die geltende Rechtslage zum Schutz der Kinder und Jugendlichen erheblich verschärft. Dazu wird das Ehemündigkeitsalter von 16 auf 18 Jahre heraufsetzt und eheähnliche religiöse Rituale mit Kindern und Jugendlichen werden ausdrücklich verboten. Darüber hinaus werden Verstöße gegen das Gesetz künftig mit empfindlichen Bußgeldern geahndet.

Diese Gesetzesverschärfungen sind gute und richtige Maßnahmen für einen besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen. Ich hätte mir zwar gewünscht, dass auch Ehen von unter 16-jährigen nicht einfach nichtig sind, sondern auch solche Ehen sollten – wie die Ehen von Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren – durch einen richterlichen Hoheitsakt aufgehoben werden müssen. Denn bei einem individuellen Aufhebungsverfahren können alle flankierenden Rechtsfragen geklärt werden, wie Unterhalts- und Erbrechtsfragen sowie Sorgerechtsregelungen für gemeinsame Kinder.

Fakt ist aber: Mit diesem Gesetz setzen wir ein klares Zeichen – junge Mädchen gehören in die Schule und nicht ins Ehebett!

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