Heute wird der Bundestag das zweite Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU verabschieden. Dazu erklärt die Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Nadine Schön:
„Heute werden wir in 2./3. Lesung das zweite Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU beschließen. Mit diesem Gesetz werden Änderungen an mehr als 150 Bundesgesetzen durchgeführt, um diese an die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) anzupassen.
Die DSGVO ist eine große bürokratische Herausforderung, gerade für kleine Betriebe. Deshalb ist es gut, dass wir bei der Umsetzung in deutsches Recht einen gewissen Spielraum durch sogenannte Öffnungsklauseln haben. Diesen haben wir genutzt, um gerade Vereine und kleine Unternehmen von Bürokratie zu entlasten.
Im parlamentarischen Verfahren konnten wir hier noch wichtige Unionsanliegen durchsetzen, so werden etwa die Voraussetzungen erleichtert, unter denen im Beschäftigungsverhältnis eine Einwilligung eingeholt werden kann – zukünftig ist das auch elektronisch möglich. Auch wurden unverhältnismäßige Belastungen insbesondere für kleine Unternehmen, Betriebe und Vereine abgewehrt, die sich durch den vorgesehenen betrieblichen Datenschutzbeauftragten ergeben. Künftig gelten entsprechende Regelungen erst für Unternehmen ab 20 Beschäftigten, die sich schwerpunktmäßig mit Datenverarbeitung beschäftigen. 90 Prozent unserer Unternehmen und Handwerksbetriebe müssen damit keinen Datenschutzbeauftragten mehr bestellen. Das ist eine gute Nachricht, für die vielen Vereine und kleinen Familienbetriebe bei uns im Saarland, die unter der überbordenden Bürokratiebelastung der DSGVO leiden. Hier haben wir ehebliche Erleichterungen durchgesetzt.“
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