Nein heißt Nein: Besserer Schutz vor sexueller Gewalt!

Nein heißt Nein: Besserer Schutz vor sexueller Gewalt!

Heute haben wir im Deutschen Bundestag eine Änderung des Strafgesetzbuches zur Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung beschlossen.

Wir verschärfen das Sexualstrafrecht, schließen Strafbarkeitslücken zur sexuellen Nötigung und Vergewaltigung und setzen damit in der Gesellschaft ein ganz klares Zeichen: „Nein heißt Nein“ und ist ohne Wenn und Aber zu akzeptieren!
Zukünftig reicht die Vornahme sexueller Handlungen gegen den erkennbaren Willen des Opfers zur Strafbarkeit aus. Der Grundsatz „Nein heißt Nein“ verträgt keine Einschränkung und wird jetzt endlich durch maßgeblich von der Unionsfraktion im parlamentarischen Verfahren voran getriebene Änderungen fest im Sexualstrafrecht verankert.
Mit den neuen strafrechtlichen Regelungen geben wir auch die richtigen Antworten auf die Ereignisse in der Silvesternacht in Köln und an anderen Orten in unserem Lande, bei denen Frauen Opfer sexueller Übergriffe wurden. In Zukunft werden mittels eines neuen Straftatbestandes der sexuellen Belästigung auch das sogenannte Grabschen sowie solche Straftaten, die aus Gruppen heraus begangen werden, geahndet.
Unser Ziel ist eindeutig und unmissverständlich: Jede nicht einvernehmliche sexuelle Handlung wird unter Strafe gestellt!

Zurück

About the Author

Wordpress Social Share Plugin powered by Ultimatelysocial
Facebook
Twitter
Instagram