Morgen verabschiedet der Deutsche Bundestag den Gesetzentwurf zur Neuregelung des Mutterschutzes.
Mit der Reform des 1952 in Kraft getretenen Gesetzes modernisieren wir den Mutterschutz. Anders als vor mehr als 60 Jahren sind Frauen heute selbstverständlich berufstätig und die Vereinbarkeit von Schwangerschaft und Erwerbsstätigkeit ist eine Normalität. Prägten damals reine Beschäftigungsverbote das Arbeitsschutzrecht für schwangere Frauen, so steht heute das Bemühen im Vordergrund, dem Beruf oder der Ausbildung weiter nachgehen zu können ohne Beeinträchtigung der Gesundheit von Mutter und ungeborenem Kind. Deshalb haben wir unter anderem die Nacht-, Sonn- und Feiertagsregelungen flexibler gestaltet und an die neuesten gesundheitswissenschaftlichen Erkenntnisse angepasst.
Besonders wichtig ist uns, dass wir Frauen, die Kinder mit Behinderungen zur Welt bringen, künftig durch eine verlängerte Schutzfrist mit Mutterschutzleistungen nach der Geburt von acht auf 12 Wochen noch stärker unterstützen.
Da die Neuregelungen Arbeitgeber und Vollzugsbehörden vor neue Aufgaben stellen, regt die CDU/CSU-Bundestagsfraktion an, dass den Betroffenen Hinweise zum Vollzug des Gesetzes und ein Online-Tool zur schnellen und unbürokratischen Durchführung der Gefährdungsbeurteilung zur Verfügung gestellt wird.
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