Heute wird der Bundestag das fünfte Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes verabschieden. Dazu erklärt die Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Nadine Schön:
„Wir reformieren heute das Gesetz zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze in zweiter und dritter Lesung. Damit verschärfen wir die Transparenzpflichten für die Netzbetreiber: Mit den deutlich erweiterten Kompetenzen kann die Bundesnetzagentur künftig bis auf die einzelne Funkzelle genau bei jedem Netzbetreiber ermitteln, wie die tatsächliche Mobilfunknetzabdeckung vor Ort ist und dieses in Online-Karten veröffentlichen. Damit erhalten auch die Menschen im Saarland einen vergleichbaren, von einer öffentlichen Stelle zur Verfügung gestellten Überblick, über den aktuellen Mobilfunknetzausbau in ihrer Region.
Wir werden außerdem den Rahmen der Sanktionsmöglichkeiten der Bundesnetzagentur deutlich erweitern, und erhöhen damit auch den Druck auf die Mobilfunkunternehmen, die Versorgungsauflagen auch in ländlichen Regionen umzusetzen. Geldbußen sollen bis zu 2 Prozent des durchschnittlichen Jahresumsatzes eines Unternehmens betragen können.
Mit diesen Maßnahmen setzen wir unsere Politik fort, den Mobilfunk auch auf dem Land gezielt zu verbessern.“
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