Bei ihrer gemeinsamen Tagung in Göttingen am heutigen Donnerstag haben die geschäftsführenden Fraktionsvorstände von CDU/CSU und SPD die Anhebung des steuerlichen Entlastungsbetrages für Alleinerziehende beschlossen.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat sich bereits in den Koalitionsverhandlungen für eine Erhöhung des steuerlichen Freibetrages für Alleinerziehende eingesetzt. Daher begrüßt sie, dass diese Erhöhung nun kommen wird. Der Freibetrag steigt dem Beschluss zufolge um 600 Euro von 1.308 Euro auf 1.908 Euro. Das entspricht einer Erhöhung um knapp 50 Prozent.
Damit wird der Tatsache Rechnung getragen, dass Alleinerziehende im Alltag vor deutlich größeren Herausforderungen stehen als Familien mit zwei Elternteilen – etwa im Haushalt oder bei der Kindererziehung, aber auch in finanzieller Hinsicht. Sie sind daher besonders auf die Unterstützung des Staates angewiesen. Damit ihr Familienleben reibungslos verläuft, benötigen sie jeden Euro.
Ihre besondere Lebenssituation wird künftig besser berücksichtigt. Nach elf Jahren ohne Erhöhung erhalten Alleinerziehende nun die dringend notwendige Entlastung.
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