Liebe Leserinnen und Leser,
die parlamentarische Sommerpause steht vor der Tür. Auch wenn der Name etwas in die Irre führt – denn die politische Arbeit geht trotzdem weiter, verlagert sich nur mehr in meinen Wahlkreis – freue ich mich darauf, in den kommenden Wochen mehr Termine im Saarland wahrzunehmen und daneben auch den hohen Freizeitwert unserer Heimat zu genießen.
Bevor der Parlamentsbetrieb für einige Wochen pausiert, konnten wir noch eine ganze Menge abarbeiten: im Plenum debattierten wir zur Organspende, wir beschlossen zwei Eckpunktepapiere zur Blockchain-Technologie und zur Startup-Förderung und setzten Erleichterungen bei den Datenschutzvorschriften für kleine und mittlere Unternehmen um. Mehr dazu lesen Sie in meinem Newsletter.
Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien einen schönen, erholsamen Sommer!
Ihre Nadine Schön
Kein Platz für Hass und Hetze
Eine Umfrage unter Bürgermeistern ergab in dieser Woche ebenfalls einen besorgniserregenden Befund: Ungefähr jede zweite Verwaltung hat schon Bedrohungen oder Beschimpfungen über soziale Netzwerke, per Brief oder per Fax erhalten. Beleidigungen und Bedrohungen sind ganz klar Straftaten, die verfolgt werden müssen – egal, ob im Alltag oder im Netz! Mit dem NetzDGhaben wir die Betreiber von sozialen Netzwerken verpflichtet, offensichtlich rechtswidrige Inhalte binnen 24 Stunden zu löschen. Projekte, die sich gegen Extremismus und für eine vielfältige Demokratie einsetzen, fördern wir, z.B. mit dem Programm Demokratie leben!, das aktuell in eine neue Ausschreibungsrunde gestartet ist.
Klar ist: Verrohung beginnt mit der Sprache und zeigt sich in mangelndem gegenseitigen Respekt. Deshalb können alle einen Beitrag dafür leisten, dass Hass und Hetze keinen Platz in unserer Gesellschaft haben.
Kinder überall schützen– Cybergrooming bestrafen
Prävention, Hilfe und konsequente Strafverfolgung sind Teil eines umfassenden Maßnahmenpakets, das wir als Unionsfraktion im Frühjahr auf den Weg gebracht haben. Einiges ist bereits umgesetzt. Der Fonds sexueller Missbrauch wächst im kommenden Jahr deutlich an, Traumatherapie wird künftig Teil der Psychotherapeutenausbildung, ein Modellprojekt für Beratung im ländlichen Raum ist kürzlich gestartet.
Im Kabinett wurde diese Woche außerdem eine Gesetzesverschärfung gegen Kindesmissbrauch im Netz verabschiedet, die ebenfalls aus unserem Positionspapier hervorgeht. Konkret geht es um das sogenannte Cybergrooming, wenn also Erwachsene im Netz, zum Beispiel in Chats gezielt nach Kindern suchen, um einen sexuellen Missbrauch anzubahnen. Cybergrooming ist bereits strafbar. Sitzt auf der anderen Seite des Bildschirms allerdings ein Elternteil oder ein verdeckter Ermittler, der sich nur als Kind ausgibt, ist das bislang noch nicht strafbar – weil in diesem Fall tatsächlich kein Kind in Gefahr ist.
Das ändern wir nun: Beim Cybergrooming muss deshalb schon der Versuch strafbar sein. Nachdem am Mittwoch das Kabinett die Änderungen verabschiedet hat, werden wir es zügig im Bundestag beraten und beschließen.
Wir müssen jede Möglichkeit nutzen, um Kinder vor solchen Gefahren zu schützen.
Innovationsmotor Startup – Unser neues Maßnahmenpaket zur Gründungsförderung
Damit Gründer und Startups gute Rahmenbedingungen in Deutschland vorfinden, haben wir eine ganze Reihe von Maßnahmen erarbeitet, wie wir genau das erreichen wollen. Das entsprechende Positionspapier, in dem alle Maßnahmen aufgeführt sind, haben wir am Dienstag in unserer Fraktionssitzung beschlossen.
Wir wollen zunächst die Gründungskultur in Deutschland fördern und Hürden für den Gründungsprozess abbauen. Dies beginnt bereits mit der Wertschätzung gegenüber kreativen Menschen, die mit Mut und Risikobereitschaft eigene Ideen umsetzen und innovative Produkte und Dienstleistungen entwickeln. Und das schließt auch das Scheitern ein. Wir brauchen also eine Geisteshaltung, die auch im Scheitern kein persönliches Versagen sieht, sondern die Möglichkeit für eine zweite Chance. Auch muss unternehmerisches Denken bereits in den Schulen vermittelt werden.
Darüber hinaus sollen die Rahmenbedingungen in der Wachstumsphase eines Startups verbessert werden, also etwa durch die Schaffung von regulativen Experimentierräumen, in denen nicht auf jede Vorschrift geachtet werden muss. Auch sollen zukünftig steuer-, arbeits- und insolvenzrechtliche Anpassungen die Arbeit von Startups erleichtern. Ebenso muss es Ziel sein, insgesamt ein finanzierungsfreundliches Klima zu schaffen und auch die internationale Wettbewerbsfähigkeit von jungen Unternehmen zu stärken.
Das Positionspapier der Unionsfraktion zur Startup-Förderung gibt es hier zum Download.
Weniger Bürokratie beim Datenschutz
Die DSGVO ist eine große bürokratische Herausforderung, gerade für kleine Betriebe. Deshalb ist es gut, dass wir bei der Umsetzung in deutsches Recht einen gewissen Spielraum durch sogenannte Öffnungsklauseln haben. Diesen haben wir nun genutzt, um gerade Vereine und kleine Unternehmen von Bürokratie zu entlasten.
Betriebliche Datenschutzbeauftragte braucht es künftig erst ab 20 Mitarbeitern, die im Schwerpunkt Daten verarbeiten. 90 Prozent unserer Unternehmen und Handwerksbetriebe müssen damit keinen Datenschutzbeauftragten mehr bestellen. Das ist eine gute Nachricht für die vielen Vereine und kleinen Familienbetriebe bei uns im Saarland, die unter der überbordenden Bürokratiebelastung der DSGVO leiden. Hier haben wir ehebliche Erleichterungen durchgesetzt.
Versprechen eingelöst!
Zukunftstechnologie Blockchain
Bei der Blockchain geht es im Grunde darum, ein Netzwerk innerhalb des Internets zu errichten. Informationen werden dabei nicht irgendwo auf einem Server gespeichert, sondern jeweils lokal, auf allen Rechnern im Netzwerk – also dezentral. Das schafft ein besonderes Maß an Sicherheit: Um Informationen zu verfälschen, müsste nicht ein Server gehackt werden, sondern eben jeder einzelne Computer in der Blockchain. Sobald an einem Rechner eine Änderung vorgenommen wird, fällt das den anderen Rechnern nämlich sofort auf. Diese Technologie ist dadurch, sehr gut abgesichert gegen Manipulationen.Außerdem ist kein Intermediär mehr notwendig (wie z.B. ein zentraler Plattformbetreiber), das schafft maximale Transparenz und damit ein hohes Maß an Sicherheit. Prozesse werden dadurch viel effizienter. Dieses hohe Maß an Sicherheit und Transparenz eröffnet uns ganz neue Chancen in den unterschiedlichsten Anwendungsgebieten. Vom Management von sensiblen Gesundheits- und Patientendaten, über die Anwendung in Lieferketten bis hin zu digitalen Wertpapieren, digitalen Kapitalgesellschaften und notar-zertifizierten digitalen Identitäten: Alles Innovationen, die Deutschland als erstes und führendes Land weiter erfolgreich voranbringen will.
Die Unionsfraktion macht mit ihrem Papier einen wichtigen ersten Aufschlag, mit dem wir auch einen Impuls in Richtung Bundesregierung geben. Auf diesen Aufschlag wird dann die Bundesregierung mit ihrer geplanten Blockchain-Strategie reagieren müssen. Wir werden dieses Thema jedenfalls auch weiterhin aktiv begleiten! Das Eckpunktepapier gibt es hier zum Download.
2 Anträge, 1 Ziel: Organspenden erhöhen
In meinem Newsletter berichte ich Ihnen regelmäßig über die verschiedenen Vorstöße zur Steigerung von Organspenden. 84 Prozent der Bevölkerung stehen der Organspende positiv gegenüber, ein noch größerer Anteil würde selbst ein fremdes Organ annehmen. Trotzdem warten in Deutschland tausende Menschen auf ein Spenderorgan.
Bereits umgesetzt haben wir Verbesserungen in den Klinikstrukturen, z.B. durch bessere Vergütungen. Bei der Frage, wie wir die Organspende künftig gestalten wollen, müssen Antwortvorschläge gut begründet und abgewogen werden. Daher erfolgt die Auseinandersetzung um die beste Lösung über die Fraktionsgrenzen hinweg mit zwei Gruppenanträgen. Ich habe mich dazu entschlossen, den Gruppenantrag von Bundesgesundheitsministers Jens Spahn zu unterstützen.
Mit der Einführung der doppelten Widerspruchslösung soll ein Register erstellt werden, in dem Bürger ihre Erklärung zur Organspende eintragenlassen können. Der für die Entnahme verantwortliche Arzt wird dazu verpflichtet, durch eine Anfrage bei dem Register festzustellen, ob eine Erklärung des potenziellen Spenders vorliegt. Außerdem muss der verantwortliche Arzt den nächsten Angehörigen darüber befragen, ob ihm ein schriftlicher Widerspruch oder ein der Organentnahme entgegenstehender Wille des möglichen Spenders bekannt ist. Daher die Bezeichnung der „doppelten Widerspruchslösung“. Die Freiwilligkeit der Entscheidung wird dabei zu keinem Zeitpunkt angetastet. Jeder kann Widerspruch einlegen, schriftlich oder gegenüber seinen Angehörigen.
Der zweite Gruppenantrag sieht vor, dass Bürger bei Amtsbesuchen, z.B. bei der Beantragung eines neuen Personalausweises auch Informationsmaterialien zur Organspende erhalten und so zu einer Spende ermutigt werden sollen.
Nun haben wir aber schon etliche Jahre in Aufklärungskampagnen investiert, auch Krankenkassen informieren ihre Versicherten – passiert ist jedoch sehr wenig. Tag für Tag sterben Menschen – Kinder, Familienväter, Freunde – weil sie kein Spenderorgan bekommen. Deshalb bin ich der Meinung: Man kann jedem zumuten, sich zu entscheiden. Wie die Entscheidung ausfällt, bleibt jedem selbst überlassen.
Wer die Debatte nachverfolgen will, kann das hier tun.