Gespräche zur 19-Tage-Regelung für Grenzgänger geplant

Gespräche zur 19-Tage-Regelung für Grenzgänger geplant

Ich setze mich persönlich seit Jahren für eine Ausweitung der sogenannten 19-Tage-Regelung ein. Nach den aktuell geltenden Bestimmungen dürfen in Deutschland lebende Luxemburg-Pendler nicht mehr als 19 Tage im Homeoffice arbeiten ohne steuerliche Nachteile zu erhalten. Die aufgrund der COVID-19-Pandemie beschlossene Ausnahmeregelung endete zum 30. Juni 2022.

Nach der Kündigung der Ausnahmeregelung muss eine Lösung für Grenzpendler gefunden werden, die zeitgemäß ist. Ich habe daher wiederholt beim Bundesfinanzministerium nachgefragt, ob sich die Bundesregierung für eine Anpassung des geltenden Doppelbesteuerungsabkommens mit dem Großherzogtum Luxemburg insbesondere in Bezug auf eine Kodifizierung bzw. Anpassung der 19-Tage-Regelung für Grenzgänger einsetzt.

Aus der Antwort des Bundesfinanzministeriums auf meine schriftliche Frage geht hervor, dass Luxemburg von deutscher Seite vorgeschlagen wurde, Gespräche zur Anpassung des geltenden Doppelbesteuerungsabkommens durchzuführen. Auf Wunsch vom Großherzogtum Luxemburg solle zunächst ein Sondierungsgespräch geführt werden, in dem auch der potentielle Kodifizierungs- und Anpassungsbedarf der 19-Tage-Regelung für Grenzgänger in Bezug auf im Homeoffice verbrachte Arbeitstage thematisiert werden soll.

Ich freue mich, dass das Bundesfinanzministerium die Problematik erkannt hat und das Sondierungsgespräch noch in diesen Tagen stattfinden soll. Bedauerlicherweise bleibt das Bundesfinanzministerium sehr vage in Bezug auf die konkreten Anpassungen, die die Bundesregierung anstrebt.

Zurück

About the Author

Wordpress Social Share Plugin powered by Ultimatelysocial
Facebook
Twitter
Instagram