Gestern haben wir im Bundestag die Musterfeststellungsklage beschlossen. Damit geben wir Verbänden die Möglichkeit, stellvertretend für mindestens 50 potenziell geschädigte Verbraucherinnen und Verbraucher gegen ein Unternehmen zu klagen. Wenn also viele Verbraucher in gleicher Weise geschädigt sind, wie im aktuellen Dieselskandal, haben sie damit einen einfachen Weg, ihre Anspruchsvoraussetzungen klären zu lassen, ohne selbst direkt klagen zu müssen.
Da große Schadensfälle beispielsweise auch Handwerker oder kleine und mittlere Unternehmen betreffen können, werden wir auch diese einbeziehen. So können Gewerbetreibende ihre Klage aus gleichem Grund gegen den selben Beklagten künftig aussetzen lassen, bis das Musterfeststellungsverfahren entschieden ist; das schafft ihnen die Möglichkeit, dass das Gericht über ihre Klage in Ansehung der Musterfeststellungsklage entscheiden kann, ohne dass ihr Anspruch dabei verjährt.
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