Podiumsdiskussionen zur Digitalisierung

Podiumsdiskussionen zur Digitalisierung

Am Mittwochabend ging es für mich in Berlin gleich zweimal um dieses wichtige zukunftsweisende Thema.
Beim Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) habe ich auf einer Podiumsdiskussion mit Experten aus Politik und Wirtschaft die notwendigen Maßnahmen für einen schnelleren und vor allem flächendeckenden Breitbandausbau in Deutschland diskutiert. Klar ist, dass wir ein Gefälle zwischen Stadt und Land bei diesem Thema nicht hinnehmen können. Gerade in ländlichen Regionen sind sowohl die Bürger als auch die Unternehmen auf schnelles Internet angewiesen.

Besonders wichtig war es mir dabei zu betonen, dass der schnelle Mobilfunkstandard 5G gerade auf dem Land eine besondere Bedeutung spielt und für die Entwicklung vieler zukunftsweisender Technologien unabdingbar ist. Insbesondere für autonomes Fahren und für die Digitalisierung der Landwirtschaft muss der superschnelle Mobilfunk in Deutschland ausgebaut werden.

Bei der anschließenden Diskussion von „young an restless“, einem Netzwerktreffen für Digital-Experten aus Politik und Wirtschaft, ging es um die Schwerpunkte der Digitalen Agenda in dieser Legislaturperiode. Hier habe ich deutlich gemacht, dass digitale Bildung und die Vermittlung einer umfassenden Digitalkompetenz in der Schule für mich einen wesentlichen Schwerpunkt bei der kommenden Digitalen Agenda spielen wird. Den bereits vom Bundesbildungsministerium angekündigte „DigitalPakt#D“ werden wir deshalb so schnell wie möglich in Zusammenarbeit mit den Ländern umsetzen müssen. Parallel zur Schaffung der technischen Voraussetzungen in den Schulen, müssen die Länder deshalb auch Lehrpläne und Lehrerausbildung so anpassen, dass die Schülerinnen und Schüler fit für die digitale Welt und den Arbeitsmarkt der Zukunft gemacht werden können.

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Wir müssen Standards zur Altersfeststellung unbegleiteter minderjähriger Ausländer bundesweit vereinheitlichen

Wir müssen Standards zur Altersfeststellung unbegleiteter minderjähriger Ausländer bundesweit vereinheitlichen

Nach Expertenschätzungen sind viele unbegleitete junge Flüchtlinge, die von der Jugendhilfe betreut werden, gar nicht minderjährig.

Wir brauchen daher bundeseinheitliche Standards für die Altersfeststellung von jugendlichen Ausländern, die ohne Papiere nach Deutschland einreisen. Betreuung durch die Kinder- und Jugendhilfe darf nur wirklich Schutzbedürftigen zukommen – im Bedarfsfall auch jungen Volljährigen bis 21 Jahren. Es ist aber nicht länger hinnehmbar, dass durch die laxe Handhabung vieler Jugendämter nach Schätzungen von Experten mindestens ein Drittel bis zur Hälfte der in Obhut genommenen Jugendlichen deutlich älter ist – eine große Anzahl sogar Mitte zwanzig. Sie werden in Heimen, Wohngruppen oder von Pflegeeltern betreut. Das ist nicht nur kostenintensiv, sondern bindet auch Kapazitäten der Jugendhilfe, die für wirklich Hilfsbedürftige dann nicht mehr zur Verfügung stehen. Dabei bietet das Kinder- und Jugendhilferecht durch § 42f SGB VIII schon jetzt den rechtlichen Rahmen, in welchen Fällen und wie eine medizinische Altersfeststellung zu erfolgen hat. Maßstäbe hierfür sind selbstverständlich das Kindeswohl, die Achtung der Menschenwürde und die körperliche Integrität.

Derzeit kann jedes der rund 600 Jugendämter in Deutschland eigenständig entscheiden, wie das Alter unbegleiteter Minderjähriger festgestellt wird. Röntgen der Handknochen oder der Zähne werden von vielen Jugendämtern nur selten angewandt. Die vorläufige Inobhutnahme beruht meist auf der sogenannten qualifizierten Inaugenscheinnahme durch Behördenmitarbeiter. In Zweifelsfällen kann aber auf Antrag des unbegleiteten minderjährigen Ausländers (oder seines Vertreters) oder aber von Amts wegen eine ärztliche Untersuchung zur Altersfeststellung veranlasst werden. Dabei ist selbstverständlich eine Genitaluntersuchung gänzlich ausgeschlossen. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter hat in ihren Handlungsempfehlungen zum Umgang mit unbegleiteten Minderjährigen das Verfahren der Altersfeststellung genau beschrieben.

Wir sollten uns an unseren Nachbarländern Österreich, Dänemark und Schweden orientieren und zusammen mit den Ländern ein geregeltes Verfahren festschreiben: Wenn durch bloße Inaugenscheinnahme eines unbegleiteten jugendlichen Ausländers durch Behördenmitarbeiter nicht zweifelsfrei festgestellt werden kann, ob er noch minderjährig ist, sollten zwingend Mediziner zur Begutachtung hinzugezogen werden. Lässt sich auch durch die ärztliche Begutachtung der körperlichen Reife das Alter nicht eindeutig ermitteln, dürfen Röntgenuntersuchungen der Handknochen, des Schlüsselbeins oder der Zähne kein Tabu sein. Durch diese Untersuchungen kann zumindest ein Mindestalter diagnostiziert werden, was für die Entscheidung, ob eine Betreuung durch die Jugendhilfe erfolgen muss, ausreicht.

Im Saarland wird schon jetzt bei der Altersfeststellung konsequent das Verfahren der Handwurzelbestimmung durch Röntgen angewandt. Bestehen weiterhin Zweifel über das Alter erfolgt eine ärztliche Untersuchung bei der Rechtsmedizin am Klinikum Saarbrücken. Von Februar 2016 bis November 2017 wurden bei 701 Untersuchungen 243 unbegleitete minderjährige Ausländer als volljährig erkannt.

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Für uns gilt auch weiter: Erst das Land, dann die Partei!

Für uns gilt auch weiter: Erst das Land, dann die Partei!

Am Montag dieser Woche sind wir zu unserer ersten Fraktionssitzung zusammengekommen, nachdem die FDP die Sondierungsgespräche auf der Zielgeraden verlassen hat.

Wir als CDU/CSU haben unsere Verantwortung wahrgenommen und ernsthafte Sondierungsgespräche mit Grünen und FDP geführt. Dabei haben wir einerseits wichtige Anliegen durchsetzen können, sind aber andererseits auch in einigen Punkten Grünen und FDP weit entgegengekommen.

So haben wir uns etwa auf ein Paket für Familien geeinigt, welches die Erhöhung des Kindergeldes um 25 Euro pro Monat und eine entsprechende Anpassung des Kinderfreibetrages vorgesehen hatte. Auch beim Thema Pflege hatten wir uns auf ein Sofortprogramm verständigt, um eine bessere Bezahlung in der Alten- und Krankenpflege zu erreichen. Beides waren wichtige Anliegen von CDU und CSU. Daneben gab es auch bei den Themen Digitales und Bildung bereits ein gutes Programm, das klar die Handschrift der Union getragen hat.

Der FDP sind wir beim Solidaritätszuschlag entgegengekommen, und haben angeboten, dass am Ende der Legislaturperiode rund 3/4 aller Bürger keinen Soli mehr bezahlen müssen.  Gegenüber Grünen und FDP hatten wir auch ein Einwanderungsgesetz samt Punktesystem akzeptiert, was beiden Partnern wichtig war. Außerdem waren wir – was den Grünen wichtig war – beim Thema Klima und Energie zu Kompromissen und zu einer Reduktion der Kohleverstromung um 7 GW bis 2020 bereit.

Wir hatten also in zahlreichen Punkten Einigungen erzielt, die gut für unser Land gewesen wären. Nun ist es aber anders gekommen. Und weil wir um unsere Verantwortung wissen, sind wir als Union weiterhin bereit, unserem Land eine gute Regierung unter Führung unserer Bundeskanzlerin Angela Merkel zu stellen. Sie hat in den vergangenen vier Wochen erneut bewiesen, warum sie zu Recht seit zwölf Jahren an der Spitze der Bundesregierung steht und warum sie das Land weiter gut führen kann.

Jetzt kommt es darauf an, dass sich alle politischen Parteien ihrer besonderen Verantwortung bewusst werden und zuerst an das Land und erst viel später an sich selbst denken. Hier ist nun auch die SPD gefragt, ihre Position noch einmal zu überdenken. Neuwahlen sind im Grundgesetz nur als allerletztes Mittel vorgesehen, wenn eine Regierungsbildung durch die Parteien scheitert. Wir als Union sind jedenfalls bereit, den Grundsatz „erst das Land, dann die Partei“ ernst zu nehmen. Aber das bedeutet eben auch, Gesprächs- und Kompromissbereitschaft an den Tag zu legen und Verhandlungen über eine Regierungsbildung nicht im Vorhinein auszuschließen.

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