D21-Digital-Index: Digitalisierungsniveau sinkt im Vergleich zum Vorjahr

D21-Digital-Index: Digitalisierungsniveau sinkt im Vergleich zum Vorjahr

Der D21-Digital-Index ist als Lagebild zum aktuellen Stand der Digitalen Gesellschaft zu verstehen. Er bietet mit der jährlichen Studie eine richtungsweisende Entscheidungsgrundlage für die Politik, Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Wissenschaft und er zeigt auf, wie die deutsche Gesellschaft den digitalen Wandel für sich nutzen kann.

Wir beobachten beim D21-Digital-Index 2023 eine rückläufige Entwicklung unserer Gesellschaft im Bereich der digitalen Teilhabe. Weniger Menschen als im Vorjahr haben digitale Anwendungen in ihr Leben integriert. Untersucht wurden dabei Zugang, Kompetenzen, Grundeinstellung und Nutzung. Das ist eine besorgniserregende Erkenntnis. Nun liegt es an der Bundesregierung die politischen Rahmenbedingungen so zu setzen, dass die Entwicklung korrigiert wird. Besonders ins Auge springt dabei, dass es innerhalb der Bevölkerung eklatante Unterschiede gibt in der Frage, wer von der Digitalisierung profitiert. Hier zeichnen sich klare gesellschaftliche Konfliktlinien, gar Spaltungen ab: Menschen, die reich, städtisch, jung, gebildet und wohnhaft in einem „alten“ Bundesland sind, profitieren laut Studie mehr von der Digitalisierung als diejenigen, auf die die gegenteiligen Attribute zutreffen. Dies darf nicht der Fall sein: Digitalisierung muss diese Kluft schließen und nicht weiter aufreißen – dafür muss Digitalpolitik arbeiten. Besonders besorgniserregend: Der Anteil derer, die sich zutrauen Fake-News zu erkennen, ist im Vergleich zum Vorjahr gesunken. Wichtig sind daher Bildungsangebote für alle Bürgerinnen und Bürger. Dazu können alle etwas beitragen: Länder müssen schleunigst Informatik/Digitalkunde als Pflichtfach einführen. Die Bundesregierung muss den Digitalpakt 2.0 auf den Weg bringen und sollte daher neben den analogen Mehrgenerationenhäuserrn auch ein Programm für virtuelle Mehrgenerationenhäuser auflegen. Staatliche digitale Angebote aller Ebenen müssen leicht und intuitiv zu nutzen sein. Und gerade für die ältere Bevölkerung sollte es auch Informationen über klassische Medien geben. Formate wie „der 7. Sinn“ eignen sich dazu sehr.

Fotocredit: geralt/pixabay.com

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Gedanken zum Bürgergeld

Gedanken zum Bürgergeld

Deutschland bietet wie kaum ein anderes Land der Welt eine staatliche Absicherung für Lebenskrisen seiner Bürger. Auf dieses System können wir stolz sein. Heute haben wir im Deutschen Bundestag erneut über das Bürgergeld abgestimmt.  Im Vergleich zum Urspungsgesetz gibt es massive Veränderungen, die im Rahmen des Vermittlungsausschusses zwischen Bund und Ländern verhandelt wurden. Das ist gut, denn die ursprünglichen Pläne der Ampel sind über das Ziel hinaus geschossen.

Unser wesentlicher Kritikpunkt am ursprünglichen Bürgergeld-Gesetz war der weitgehende Verzicht auf das Prinzip „Fördern und Fordern“. Beispiel Sanktionen: In den ersten sechs Monaten sollten zukünftig Leistungen nicht mehr gemindert werden können, wenn z. B. keine Bewerbungen geschrieben werden -obwohl das vereinbart war- oder man nicht zu Schulungen erscheint. Die ganz überwiegende Mehrheit hält sich auch an die Regeln und kommt gar nicht mit Sanktionen in Kontakt. Deshalb ist es nach meinem Befinden richtig, dass für die -wenigen- Verweigerer Sanktionen gerade auch in den ersten Monaten möglich bleiben müssen. In den Verhandlungen haben wir daher erreicht, dass die von der Ampel angestrebte, fast vollständig sanktionslose Vertrauenszeit von sechs Monaten gestrichen wird.

Was mich oftmals an der Diskussion störte, war, dass die Ampel meist so tat, als gehe es um Personen, die von heute auf morgen arbeitslos werden und plötzlich überhaupt nicht abgesichert sind. Die Realität ist aber, zumindest bei abhängig Beschäftigten, eine andere: Wenn man arbeitslos wird, erhält man zunächst 12 bis 24 Monate Arbeitslosengeld, danach greift erst das Arbeitslosengeld 2, das die Ampel durch das Bürgergeld ersetzen möchte. Und überhaupt: Wenn jemand nun aber schon ein oder zwei Jahre arbeitslos ist, sollte man demjenigen doch dabei helfen, so schnell wie möglich wieder in Arbeit zu kommen, anstatt durch eine Vertrauenszeit noch mehr Zeit zu verlieren.

Ein anderer Knackpunkt war für uns das Schonvermögen: Für uns war es völlig unverständlich, wie für die ersten 24 Monate ein Schonvermögen für eine vierköpfige Familie von 150.000 Euro vorhanden sein soll, zuzüglich zum Eigenheim, während andere nicht so viel Geld auf dem Konto haben und hart dafür arbeiten, dass dieses Bürgergeld finanziert werden kann. In den Verhandlungen haben wir erreicht, dass die Karenzzeit halbiert wird und die Vermögensfreigrenzen sinken.

Der Erhöhung des Regelsatzes haben wir von Anfang an begrüßt. Die Anhebung der Regelsätze ist gerade wegen der aktuellen Preisentwicklung notwendig und muss zum 1. Januar 2023 in Kraft treten.

Unterm Strich bin ich froh, dass wir eine gute Lösung gefunden haben, die allen Bürgerinnen und Bürgern gerecht wird.

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Bericht: Mein Praktikum im Bundestag

Bericht: Mein Praktikum im Bundestag

„Im Dezember 2021 begegnete ich Nadine Schön bei einer Veranstaltung im Konrad-Adenauer-Haus. Ich kannte sie bereits, da sie Co-Autorin des Buches NEUSTAAT ist und ich an einem Webinar mit ihr und der Jungen Union Bonn teilgenommen hatte.

Da ich schon immer an einem Praktikum im Deutschen Bundestag interessiert war, ergriff ich die Chance und fragte sie, ob es die Möglichkeit gäbe, ein Praktikum bei ihr im Bundestagsbüro zu absolvieren.

Nach Rücksprache mit ihrem Büro stand fest, dass ich im Spätsommer zu einem Praktikum bei ihr antreten durfte.“

Daniel Magee

Welche Erfahrungen Daniel in seinem Sommerpraktikum im Bundestag gemacht hat, kann in seinem Bericht nachgelesen werden.

Praktika sind bei uns jederzeit möglich. Bewerbungsunterlagen können per Email eingereicht werden: nadine.schoen@bundestag.de

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