Startschuss für Enquete-Kommission zur künstlichen Intelligenz

Startschuss für Enquete-Kommission zur künstlichen Intelligenz

Künstliche Intelligenz (KI) kann Krebs erkennen, Autos in der Spur halten, Ernten maximieren und dabei die Umwelt schonen. KI ist der größte Treiber der Digitalisierung, in immer kürzeren Abständen sind enorme Durchbrüche zu erwarten. Damit das auch in Deutschland möglich wird, müssen wir auch als Gesetzgeber die richtigen Weichen stellen. Das habe ich in meiner heutigen Rede im Plenum deutlich gemacht.

Das besondere Format einer Enquete-Kommission im Deutschen Bundestag, dem Herzen unserer Demokratie, ist dafür bestens geeignet. Hier werden 19 Abgeordnete und genauso viele Sachverständige diskutieren, an welchen Stellen es welchen Handlungsbedarf gibt. Die Kommission soll sich nun mit der gesellschaftlichen Verantwortung, aber auch mit den wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Potenzialen befassen.

Bereits am Dienstag habe ich unsere Pläne vor Pressevertretern vorgestellt. Und auch der aktuellen Ausgabe unseres Magazins „Fraktion direkt“ habe ich ein ausführliches Interview zum Thema gegeben. Mit dem Einsetzen der Enquete-Kommission haben wir nun den Startschuss gegeben, Handlungsempfehlungen erwarten wir im Spätsommer 2020.

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5G-Ausbau gerade auf dem Land

5G-Ausbau gerade auf dem Land

Wir brauchen eine zukunftsfähige Mobilfunkanbindung in der Stadt und auf dem Land – das gilt auch für 5G. Die Mobilfunkbetreiber haben die 2G-, 3G- und 4G-Netze in den letzten Jahren massiv ausgebaut. Dennoch gibt es noch immer Regionen mit schlechter Versorgung, Mobilfunkabbrüchen und Funklöchern.
Insbesondere unzufriedenstellend ist das Ergebnis entlang von Straßen und Schienen. Daraus müssen wir für den zukünftigen Mobilfunkstandard 5G lernen. Neben der Versorgung der Haushalte muss 5G daher entlang von Verkehrswegen möglichst weitgehend ausgebaut werden. Dazu bedarf es strenger und präziser Ausbauauflagen für die Mobilfunknetzbetreiber, detaillierter Kontrolle und wenn es sein muss Zwangsgelder, sobald es nicht klappt. Einen entsprechenden Beschluss zur Konzeption der Bedingungen für die Vergabe der 5G-Frequenzen  hat der Beirat der Bundesnetzagentur, in dem ich Mitglied bin, heute getroffen.
Die genannten Auflagen, Orientierung des Netzausbaus an der Wohnbevölkerung und entlang der Verkehrswege, mit der jetzigen Frequenzvergabe zu verbinden, sind deswegen so wichtig, weil die Bundesnetzagentur die Frequenzen bis 2040 versteigert. Wir müssen also jetzt mitdenken, wie sich Anwendungsszenarien in den nächsten 20 Jahren entwickeln könnten.
Wir wollen, dass überall in Deutschland neue digitale Dienste anwendbar sein können. Ob im Bereich der Mobilität oder Gesundheit, in der Wirtschaft oder Landwirtschaft, das Potenzial von 5G ist enorm – auch für die ländlichen Regionen. Gleichzeitig muss gerade hier der Ausbau von 2G, 3G und 4G unverändert weiter vorangetrieben werden.

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Die Musterfeststellungsklage kommt

Die Musterfeststellungsklage kommt

Gestern haben wir im Bundestag die Musterfeststellungsklage beschlossen. Damit geben wir Verbänden die Möglichkeit, stellvertretend für mindestens 50 potenziell geschädigte Verbraucherinnen und Verbraucher gegen ein Unternehmen zu klagen. Wenn also viele Verbraucher in gleicher Weise geschädigt sind, wie im aktuellen Dieselskandal, haben sie damit einen einfachen Weg, ihre Anspruchsvoraussetzungen klären zu lassen, ohne selbst direkt klagen zu müssen.

Da große Schadensfälle beispielsweise auch Handwerker oder kleine und mittlere Unternehmen betreffen können, werden wir auch diese einbeziehen. So können Gewerbetreibende ihre Klage aus gleichem Grund gegen den selben Beklagten künftig aussetzen lassen, bis das Musterfeststellungsverfahren entschieden ist; das schafft ihnen die Möglichkeit, dass das Gericht über ihre Klage in Ansehung der Musterfeststellungsklage entscheiden kann, ohne dass ihr Anspruch dabei verjährt.

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