Kinderarmut entgegentreten

Kinderarmut entgegentreten

Mit dem Starke-Familien-Gesetz verbessern wir eines der wirksamsten Instrumente, um Kinderarmut zu bekämpfen: den Kinderzuschlag. In meiner Rede habe ich erläutert, wer vom Kinderzuschlag profitiert.

Der Kinderzuschlag ist für Familien gedacht, in denen das Einkommen der Eltern nicht für den Lebensunterhalt der ganzen Familie reicht. Wir erhöhen die Leistung auf bis zu 185 Euro monatlich und ergreifen Maßnahmen, dass derjenige, der zusätzliches Einkommen verdient, künftig mehr davon behalten darf. Ein wichtiges Signal, dass sich Leistung lohnt. Darüber hinaus wollen wir die Antragstellung vereinfachen und den Kinderzuschlag insgesamt bekannter machen.

Auch Alleinerziehende profitieren: Sie erhalten den Kinderzuschlag künftig auch dann, wenn sie Unterhaltszahlungen oder einen Unterhaltsvorschuss bekommen. Bisher verhindern die Unterhaltsleistungen die Inanspruchnahme.

Außerdem erhöhen wir die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket. Eltern mit kleinem Einkommen müssen für das Schulessen künftig keinen Eigenanteil mehr zahlen. Außerdem wird Nachhilfeunterricht nicht erst dann gefördert, wenn die Versetzung gefährdet ist. Da Teilhabe besonders gut in Vereinen gelingt, werden wir den Zuschuss für Vereinsbeiträge von 10 auf 15 Euro monatlich erhöhen. Dafür setzen wir uns im parlamentarischen Verfahren ein.

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Konzept gegen sexuellen Kindesmissbrauch

Konzept gegen sexuellen Kindesmissbrauch

Für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion gehört der Kampf gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen zu den wichtigsten kinderpolitischen Aufgaben. Es ist eine unhaltbare Situation, dass sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche zum Grundrisiko einer Kindheit in Deutschland gehört.

Das Positionspapier – Sexuellen Kindesmissbrauch bekämpfen unserer Fraktion enthält drei Elemente: Bessere Hilfe, bessere Prävention, bessere Strafverfolgung. So brauchen wir eine bessere Unterstützung der Betroffenen, zum Beispiel durch den Ausbau von Trauma- und Gewaltschutzambulanzen sowie spezialisierter Fachberatung. Wir brauchen aber auch konsequente und harte Strafverfolgung bei der Bekämpfung von Missbrauch – auch gegen Missbrauch im Netz. Wir müssen endlich durchsetzen, dass der Schutz von Daten nicht über dem Kinderschutz stehen darf. Wir unterstützen die Forderung des Unabhängigen Beauftragten, eine Meldepflicht für Internet Provider bei Verdacht auf Kinderpornographie einzuführen. Und wir wollen Ermittlungsbehörden alle Instrumente an die Hand geben, Kindesmissbrauch und Kinderpornographie zu verhindern. Sie müssen überall gegen Kinderpornographie ermitteln können, auch im sogenannten Darknet.

Das Bundesfamilienministerium und das Bundesjustizministerium sind aufgefordert, gute Konzepte, die auf dem Tisch liegen, endlich umzusetzen.

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Neuregelung zum §219a StGB

Neuregelung zum §219a StGB

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt, dass sich die Bundesregierung darauf geeinigt hat, den Paragraf 219a StGB nicht zu streichen, sondern zu ergänzen – und damit das Werbeverbot zu erhalten. Unbestritten ist, dass Frauen, die ungewollt schwanger werden, umfassende und sachgerechte Information und Beratung benötigen. Wichtig ist uns als Union, dass der Arzt lediglich darüber informiert, dass er eine solche Maßnahme durchführt. Weitergehende Informationen sind den zuständigen unabhängigen Stellen vorbehalten. Das schafft Rechtssicherheit für die Ärzte und trägt dem Gedanken Rechnung, dass es sich bei einem Schwangerschaftsabbruch nicht um eine ärztliche Maßnahme wie jede andere handelt.

Die Debatte über ungewollte Schwangerschaften sollten wir dazu nutzen, auch diejenigen in den Blick zu nehmen, die ungewollt kinderlos sind. Die finanzielle Unterstützung bei der Inanspruchnahme von Kinderwunschbehandlungen aus Mitteln des Bundesfamilienministeriums fließt momentan nur, wenn sich das jeweilige Bundesland, in dem das Paar wohnt, an der Förderung ebenfalls beteiligt. Das ist ungerecht und den betroffenen Paaren nur schwer zu vermitteln. Die Zuschüsse aus der Bundesinitiative müssen deshalb in ganz Deutschland gewährleistet werden. Das wollen wir umsetzen. Ein unerfüllter Kinderwunsch stellt für viele Paare eine große Belastung dar. Wenn der Staat bei Verhütung und Abtreibungen finanziell unter die Arme greift, darf er bei der Kinderwunschbehandlung nicht knausern.

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