§ 219a StGB – ein guter Kompromiss

§ 219a StGB – ein guter Kompromiss

Heute haben wir im Plenum ein schwieriges, sehr emotionales Thema zum Abschluss gebracht: Die Debatte um den §219a StGB. Dabei wird ein guter Kompromiss gefunden: Frauen, die ungewollt schwanger werden und Hilfe und Unterstützung brauchen, werden künftig in allen Beratungsstellen darüber informiert, welche Ärzte Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Und das schafft Rechtssicherheit: Ärztinnen und Ärzte dürfen auf ihrer Homepage darüber informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Weitere Informationen sind den zuständigen unabhängigen Stellen vorbehalten. Gleichzeitig bleiben wir im Umgang mit Schwangerschaftsabbrüchen besonders sensibel und vergessen nicht, dass es bei einer Schwangerschaft immer auch um ungeborenes Leben geht.

Das nun verabschiedete Gesetz ist ein gelungener Kompromiss, der die unterschiedlichsten Positionen gut zusammenbindet: Für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist es wichtig, dass das Werbeverbot nicht gestrichen wird. So machen wir deutlich, dass ein Schwangerschaftsabbruch keine medizinische Leistung ist wie andere auch. Die gut austarierte Gesamtarchitektur der Beratungsregelung bei Schwangerschaftskonflikten mit der Zielsetzung, das ungeborene Leben zu schützen, bleibt erhalten.

Meine Rede im Deutschen Bundestag können Sie hier anschauen.

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Einigung beim DigitalPakt Schule

Einigung beim DigitalPakt Schule

Ich begrüße die im Vermittlungsausschuss gefundene Einigung. Der heutige Beschluss des Deutschen Bundestages macht den Weg frei für die Umsetzung des Digitalpakts Schule, für das Engagement des Bundes beim sozialen Wohnungsbau sowie für die Aufstockung der Bundesmittel für die kommunale Verkehrsinfrastruktur.

Mit dem Digitalpakt Schule stellt der Bund Ländern und Kommunen insgesamt fünf Milliarden Euro für die digitale Infrastruktur zur Verfügung (in dieser Legislaturperiode 3,5 Milliarden Euro). Damit soll erreicht werden, dass WLAN in allen Klassenräumen verfügbar wird und der Einsatz digitaler Medien in die Lerninhalte integriert werden kann. Auch die Einstellung von Systemadministratoren wird unterstützt. Gefördert wird schließlich die Qualifizierung von Lehrerinnen und Lehrer zur Nutzung digitaler Medien und zur Vermittlung digitaler Kompetenzen im Unterricht. Auf das Saarland entfallen dabei 60,17 Millionen Euro.

Im Rahmen der „Wohnraumoffensive“ wurde zudem vereinbart, den sozialen Wohnungsbau in den Jahren 2020 und 2021 mit zwei Milliarden Euro als prioritäre Maßnahme zu fördern. Die schrittweise Aufstockung der Bundesmittel für das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) von derzeit 333 Millionen Euro auf eine Milliarde Euro ermöglicht die Fortsetzung von Neu-und Ausbaumaßnahmen.

Die Finanzhilfen beim Digitalpakt Schule dienen konkret der Steigerung der Leistungsfähigkeit der kommunalen Bildungsinfrastruktur. Damit ist klargestellt, dass an der Architektur des Grundgesetzes nicht gerüttelt wird und Bildungspolitik Länder-Kompetenz bleibt.

Zur Umsetzung des Digitalpakts Schule ist nun Bildungsminister Commerçon am Zug. Wir brauchen zeitnah ein ganzheitliches Konzept, um einen schnellen, zielgerichteten und koordinierten Einsatz der zusätzlichen Digitalpakt-Bundesmittel zu gewährleisten. Grundlage hierfür sind die entsprechenden pädagogischen Konzepte, Fortbildungsangebote, Medienkonzepte und Qualitätsstandards.

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KI-Strategie der Bundesregierung 

KI-Strategie der Bundesregierung 

Die KI-Strategie der Bundesregierung war heute unser erstes Thema im Plenum des Bundestages. In meiner Rede habe ich deutlich gemacht, dass der internationale Wettbewerb um die Vorreiterrolle bei der Entwicklung von KI in vollem Gange ist. Unmittelbar vor Plenarbeginn stand ich bereits phoenix Rede und Antwort.

Damit wir in Deutschland aus diesem Wettbewerb als Gewinner hervorgehen, müssen wir das Spannungsverhältnis zwischen dem Schutz von Daten und dem Zugang zu Daten so auflösen, dass Unternehmen und Forschungseinrichtungen in Deutschland mehr qualitativ hochwertige Daten zur Verfügung haben, ohne dabei Persönlichkeitsrechte zu verletzen oder in Betriebsgeheimnisse einzugreifen.

Dazu gilt es in erster Linie, Anreize für das freiwillige Teilen von Daten zu setzen und die Interoperabilität von Datenformaten in Europa voranzutreiben. Ein staatlich verordneter Zwang zur Offenlegung von Daten, wie es die SPD vorschlägt, kann hingegen zum Bumerang werden. Denn dann müssten auch unsere erfolgreichen Mittelständler ihre Maschinendaten mit chinesischen und amerikanischen Plattformen teilen. Über Jahrzehnte angehäuftes Spezialwissen würde damit internationalen Konkurrenten zugänglich. Das kann nicht unser Ziel sein. Gerade unsere kleinen und mittelständischen Unternehmen müssen in Zukunft die Profiteure von mehr Datenzugang sein und nicht die Geschädigten.

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