Freie Fahrt für Bundeswehrsoldaten!

Freie Fahrt für Bundeswehrsoldaten!

Die Bundeswehr ist einer der Garanten für unsere Sicherheit. Mit ihr beteiligen wir uns an der NATO und leisten damit unseren Beitrag zu dem für uns wichtigsten militärischen Verteidigungsbündnis. Jeder einzelne Soldat und jede einzelne Soldatin leisten einen großen persönlichen Einsatz, gerade bei den gefährlichen Einsätzen im Ausland. Deshalb sollten wir ihnen zeigen, dass wir nicht nur an sie denken, wenn im Einsatz etwas Schlimmes passiert ist, sondern dass sie in die Mitte unserer Gesellschaft gehören. Ich unterstütze deshalb den Vorschlag von Annegret Kramp-Karrenbauer, dass Soldaten künftig kostenlos mit der Bahn fahren sollten. Für die Polizei von Bund und Ländern gibt es solche Regelungen bereits. Das wäre auch für die Bundeswehr ein wichtiges Zeichen von Respekt und Anerkennung und würde die Sichtbarkeit der Bundeswehr in Deutschland erhöhen. Ich bin optimistisch, dass wir hier zu einer Einigung mit der Bahn kommen werden. Unsere Soldatinnen und Soldaten sollten uns das Wert sein!
Darüber hinaus müssen wir aber natürlich auch mehr Geld für Verteidigung ausgeben. Denn eine gute Ausrüstung ist für unsere Soldaten überlebenswichtig und vermutlich die beste Anerkennung überhaupt. Hier müssen wir dringend noch eine Schippe drauflegen, in der Vergangenheit wurde hier zu viel gespart. Deshalb sollte sich auch die SPD nicht dem Vorschlag der Verteidigungsministerin sperren, künftig mehr Geld für eine bessere Ausrüstung auszugeben.

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Wirksamkeit des Entgelttransparenzgesetzes weiter beobachten

Wirksamkeit des Entgelttransparenzgesetzes weiter beobachten

Ja zu Informationskampagnen, Nein zur Verschärfung des Gesetzes

Am morgigen Mittwoch wird das Bundeskabinett den Bericht der Bundesregierung zur Wirksamkeit des Gesetzes zur Förderung der Entgelttransparenz zwischen Frauen und Männern beschließen. Dazu erklärt die stellvertretene Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Nadine Schön:

„Der Bericht zeigt vor allem eins: Die Datenerhebung und die Bewertung des Entgelttransparenzgesetzes erfolgten zu einem sehr frühen Zeitpunkt: Insbesondere gilt das für ein zentrales Instrument, den individuellen Auskunftsanspruch. Dieser kann seit dem 6.1.2018 geltend gemacht werden, erste Interviews über die neue Regelung erfolgten bereits im Mai und im Juni 2018.  Daher ist eine umfassende Beurteilung zum jetzigen Zeitpunkt überhaupt noch nicht möglich.

Die Bundesregierung spricht in ihrer Stellungnahme selbst davon, dass das Evaluationsgutachten von Kienbaum lediglich erste Hinweise auf die Wirksamkeit des Gesetzes geben kann. Mehr aber auch nicht.

Wir haben im Koalitionsvertrag mit der SPD festgelegt, dass wir auf der Grundlage der ersten Erfahrungen über weitere erforderliche Schritte entscheiden werden. Sinnvoll sind sicherlich die von der Bundesregierung vorgeschlagenen Informations- und Beratungsangebote, um die Regelungen des Gesetzes bekannter zu machen. Verschärfungen dagegen, wie sie Kienbaum empfiehlt, wären übereilt.“

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Verbesserungen beim Datenschutz

Verbesserungen beim Datenschutz

Heute wird der Bundestag das zweite Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU verabschieden. Dazu erklärt die Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Nadine Schön:

„Heute werden wir in 2./3. Lesung das zweite Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU beschließen. Mit diesem Gesetz werden Änderungen an mehr als 150 Bundesgesetzen durchgeführt, um diese an die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) anzupassen.

Die DSGVO ist eine große bürokratische Herausforderung, gerade für kleine Betriebe. Deshalb ist es gut, dass wir bei der Umsetzung in deutsches Recht einen gewissen Spielraum durch sogenannte Öffnungsklauseln haben. Diesen haben wir genutzt, um gerade Vereine und kleine Unternehmen von Bürokratie zu entlasten.

Im parlamentarischen Verfahren konnten wir hier noch wichtige Unionsanliegen durchsetzen, so werden etwa die Voraussetzungen erleichtert, unter denen im Beschäftigungsverhältnis eine Einwilligung eingeholt werden kann – zukünftig ist das auch elektronisch möglich. Auch wurden unverhältnismäßige Belastungen insbesondere für kleine Unternehmen, Betriebe und Vereine abgewehrt, die sich durch den vorgesehenen betrieblichen Datenschutzbeauftragten ergeben. Künftig gelten entsprechende Regelungen erst für Unternehmen ab 20 Beschäftigten, die sich schwerpunktmäßig mit Datenverarbeitung beschäftigen. 90 Prozent unserer Unternehmen und Handwerksbetriebe müssen damit keinen Datenschutzbeauftragten mehr bestellen. Das ist eine gute Nachricht, für die vielen Vereine und kleinen Familienbetriebe bei uns im Saarland, die unter der überbordenden Bürokratiebelastung der DSGVO leiden. Hier haben wir ehebliche Erleichterungen durchgesetzt.“

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