Wirksamkeit des Entgelttransparenzgesetzes weiter beobachten

Wirksamkeit des Entgelttransparenzgesetzes weiter beobachten

Ja zu Informationskampagnen, Nein zur Verschärfung des Gesetzes

Am morgigen Mittwoch wird das Bundeskabinett den Bericht der Bundesregierung zur Wirksamkeit des Gesetzes zur Förderung der Entgelttransparenz zwischen Frauen und Männern beschließen. Dazu erklärt die stellvertretene Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Nadine Schön:

„Der Bericht zeigt vor allem eins: Die Datenerhebung und die Bewertung des Entgelttransparenzgesetzes erfolgten zu einem sehr frühen Zeitpunkt: Insbesondere gilt das für ein zentrales Instrument, den individuellen Auskunftsanspruch. Dieser kann seit dem 6.1.2018 geltend gemacht werden, erste Interviews über die neue Regelung erfolgten bereits im Mai und im Juni 2018.  Daher ist eine umfassende Beurteilung zum jetzigen Zeitpunkt überhaupt noch nicht möglich.

Die Bundesregierung spricht in ihrer Stellungnahme selbst davon, dass das Evaluationsgutachten von Kienbaum lediglich erste Hinweise auf die Wirksamkeit des Gesetzes geben kann. Mehr aber auch nicht.

Wir haben im Koalitionsvertrag mit der SPD festgelegt, dass wir auf der Grundlage der ersten Erfahrungen über weitere erforderliche Schritte entscheiden werden. Sinnvoll sind sicherlich die von der Bundesregierung vorgeschlagenen Informations- und Beratungsangebote, um die Regelungen des Gesetzes bekannter zu machen. Verschärfungen dagegen, wie sie Kienbaum empfiehlt, wären übereilt.“

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Verbesserungen beim Datenschutz

Verbesserungen beim Datenschutz

Heute wird der Bundestag das zweite Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU verabschieden. Dazu erklärt die Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Nadine Schön:

„Heute werden wir in 2./3. Lesung das zweite Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU beschließen. Mit diesem Gesetz werden Änderungen an mehr als 150 Bundesgesetzen durchgeführt, um diese an die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) anzupassen.

Die DSGVO ist eine große bürokratische Herausforderung, gerade für kleine Betriebe. Deshalb ist es gut, dass wir bei der Umsetzung in deutsches Recht einen gewissen Spielraum durch sogenannte Öffnungsklauseln haben. Diesen haben wir genutzt, um gerade Vereine und kleine Unternehmen von Bürokratie zu entlasten.

Im parlamentarischen Verfahren konnten wir hier noch wichtige Unionsanliegen durchsetzen, so werden etwa die Voraussetzungen erleichtert, unter denen im Beschäftigungsverhältnis eine Einwilligung eingeholt werden kann – zukünftig ist das auch elektronisch möglich. Auch wurden unverhältnismäßige Belastungen insbesondere für kleine Unternehmen, Betriebe und Vereine abgewehrt, die sich durch den vorgesehenen betrieblichen Datenschutzbeauftragten ergeben. Künftig gelten entsprechende Regelungen erst für Unternehmen ab 20 Beschäftigten, die sich schwerpunktmäßig mit Datenverarbeitung beschäftigen. 90 Prozent unserer Unternehmen und Handwerksbetriebe müssen damit keinen Datenschutzbeauftragten mehr bestellen. Das ist eine gute Nachricht, für die vielen Vereine und kleinen Familienbetriebe bei uns im Saarland, die unter der überbordenden Bürokratiebelastung der DSGVO leiden. Hier haben wir ehebliche Erleichterungen durchgesetzt.“

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Mobilfunk auf dem Land verbessern

Mobilfunk auf dem Land verbessern

Heute wird der Bundestag das fünfte Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes verabschieden. Dazu erklärt die Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Nadine Schön:

„Wir reformieren heute das Gesetz zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze in zweiter und dritter Lesung. Damit verschärfen wir die Transparenzpflichten für die Netzbetreiber: Mit den deutlich erweiterten Kompetenzen kann die Bundesnetzagentur künftig bis auf die einzelne Funkzelle genau bei jedem Netzbetreiber ermitteln, wie die tatsächliche Mobilfunknetzabdeckung vor Ort ist und dieses in Online-Karten veröffentlichen. Damit erhalten auch die Menschen im Saarland einen vergleichbaren, von einer öffentlichen Stelle zur Verfügung gestellten Überblick, über den aktuellen Mobilfunknetzausbau in ihrer Region.

Wir werden außerdem den Rahmen der Sanktionsmöglichkeiten der Bundesnetzagentur deutlich erweitern, und erhöhen damit auch den Druck auf die Mobilfunkunternehmen, die Versorgungsauflagen auch in ländlichen Regionen umzusetzen. Geldbußen sollen bis zu 2 Prozent des durchschnittlichen Jahresumsatzes eines Unternehmens betragen können.

Mit diesen Maßnahmen setzen wir unsere Politik fort, den Mobilfunk auch auf dem Land gezielt zu verbessern.“

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