Neue DigitalCharta der CDU

Neue DigitalCharta der CDU

Die Digitalcharta der CDU orientiert sich an den Werten Subsidiarität, Personalität und Menschenwürde. Im Mittelpunkt stehen der Mensch und seine Einzigartigkeit, was unsere Gesellschaft insgesamt so vielfältig macht. Das ist der Kern unserer Digitalpolitik. Daran knüpft sich unser neues Paradigma: Mit offenen Schnittstellen und offenen Daten des Staates sowie Innovation, Vielfalt und Interoperabilität wollen wir die Stärken der vielen innovativen Köpfe in unserem Land besser nutzen. Der Staat wird damit selbst zur Anwendungsplattform für Innovation. Das ist ein echter Paradigmenwechsel. Wir nennen es Innovationsplattform D.

Dazu gehört auch ein neues bildungspolitisches Leitbild. Dieses orientiert sich daran, dass sich Menschen souverän in einer digitalen Welt bewegen können. Jeder Einzelne soll sich vor Gefahren selbst schützen und vor allem digitale Möglichkeiten zum Lösen von Problemen einsetzen können. Mit umfassender Digitalkompetenz wollen wir einen Grundstein für digitale Souveränität legen. Nur damit können wir auch die technologischen Entwicklungen nach unseren europäischen Werten vorantreiben.

Wir wollen mit unserer Digitalcharta weg vom Grundsatz der Datensparsamkeit und hin zur Datensouveränität. Zum Aufbau digitaler Souveränität in Deutschland gehört, dass wir innovationsfreundlichere Rahmenbedingungen schaffen. Deshalb wollen wir stärker auf die Prinzipien von Portabilität und Interoperabilität von Datenformaten setzen und damit für mehr Wettbewerb insbesondere im Plattformmarkt sorgen.

Gleichzeitig geben wir damit jedem einzelnen die Möglichkeit seine Daten besser zu kontrollieren und weniger abhängig von einzelnen Anbietern zu werden. Bis zum Parteitag können alle Interessierten an dem Konzept mitdiskutieren. Die Digitalcharta gibt es hier zum nachlesen.

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Anhörung zur Organspende

Anhörung zur Organspende

In der heutigen Anhörung im Gesundheitsausschuss bewerten renommierte Experten das Für und Wider sowohl der Widerspruchslösung als auch des Vorschlags für ein „Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende“. Gemeinsam mit anderen Abgeordneten habe ich mich dem von Jens Spahn initiierten Gruppenantrag angeschlossen, der die Widerspruchslösung in Deutschland einführen soll.

Damit soll ein Register erstellt werden, in dem Bürger ihre Erklärung zur Organspende eintragen lassen können. Der für die Entnahme verantwortliche Arzt wird dazu verpflichtet, durch eine Anfrage bei dem Register festzustellen, ob eine Erklärung des potenziellen Spenders vorliegt. Außerdem muss der verantwortliche Arzt den nächsten Angehörigen darüber befragen, ob ihm ein schriftlicher Widerspruch oder ein der Organentnahme entgegenstehender Wille des möglichen Spenders bekannt ist. Daher die Bezeichnung der „doppelten Widerspruchslösung“. Die Freiwilligkeit der Entscheidung wird dabei zu keinem Zeitpunkt angetastet. Jeder kann Widerspruch einlegen, schriftlich oder gegenüber seinen Angehörigen.

Bereits seit vielen Jahren haben wir viel Zeit und Geld in groß angelegte Aufklärungskampagnen investiert, auch Krankenkassen informieren ihre Versicherten – passiert ist jedoch sehr wenig. Tag für Tag sterben Menschen – Kinder, Familienväter, Freunde – weil sie kein Spenderorgan bekommen.  Ich bin der Meinung: Man kann jedem zumuten, sich zu entscheiden. Wie die Entscheidung ausfällt, bleibt jedem selbst überlassen.

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Kinderrechte gelten auch in der digitalen Welt

Kinderrechte gelten auch in der digitalen Welt

Der diesjährige Weltkindertag am heutigen Freitag steht unter dem Motto: „Wir Kinder haben Rechte“. Dazu gehört auch ein zeitgemäßer Jugendmedienschutz.

Wir müssen immer wieder betonen: Kinder haben Rechte. Dazu gehört das Recht auf Schutz, Befähigung und Teilhabe in der digitalen Welt.

Die meisten Regelungen des Jugendmedienschutzes stammen jedoch aus einer Zeit, in der Kinder und Jugendliche noch Videospiele spielten und Kassetten hörten, als es noch kein Facebook oder WhatsApp gab. Heute zählen zur Grundausstattung von Kindern und Jugendlichen der Laptop und das Smartphone, jeweils mit Internetzugang. Die digitalen Medien eröffnen Chancen, bergen aber auch Risiken wie zum Beispiel Cybermobbing, Cybergrooming, sexualisierte Gewalt oder Online-Spielsucht.

Es ist elementar wichtig, dass Kinder, Jugendliche und Eltern in der digitalen Welt Orientierung erhalten. Das traditionelle Schutzkonzept des Kinder- und Jugendmedienschutzes, das bisher vor allem darauf ausgerichtet war, den Zugang zu Inhalten zu beschränken, muss deshalb erweitert werden: Es geht ebenso darum, Kinder und Jugendliche zu befähigen, digitale Medien und ihre Kommunikationsmöglichkeiten sicher zu nutzen. Es geht um Teilhabe.

Dieser Trias von Schutz, Befähigung und Teilhabe muss ein moderner Jugendmedienschutz Rechnung tragen. Neben gesetzlichen Regelungen gehört auch die Vermittlung von digitaler Medienmündigkeit durch Eltern und Schulen dazu. Jugendliche sollen – entsprechend ihres Alters – daran beteiligt werden.

Um diese Änderungen in die Wege zu leiten, müssen Bund und Länder an einem Strang ziehen. Es kann nicht sein, dass zeitgemäßer Jugendschutz an Zuständigkeiten und Befindlichkeiten scheitert. Bund und Länder sind aufgefordert, bei den anstehenden Novellierungen Jugendschutzgesetz und Jugendmedienschutz-Staatsvertrag zu harmonisieren. Erforderlich sind auch Absprachen und Regelungen auf europäischer und internationaler Ebene.

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