Kurswechsel in den Schulen herbeiführen

Kurswechsel in den Schulen herbeiführen

Gestern Abend hat sich Bundeskanzlerin Merkel mit den Kultusministerinnen und -ministern der Länder über Maßnahmen zur Stärkung des Schulsystems in der Coronapandemie ausgetauscht. Dabei zeigt sich wieder einmal: Der Bund packt an den wichtigen Punkten der digitalen Bildung mit an!

Anschluss von Schulen ans Netz, Ausstattung von Lehrkräften und Schülerinnen und Schüler mit Laptops, Unterstützung bei Infrastruktur, Coaching in Kompetenzzentren und Vernetzung in einer Bildungsplattform sind Wegbereiter für die digitale Bildung. Das Milliardenpaket steht bereit, jetzt braucht es eine substanziell höhere Verbindlichkeit und ein Abfluss der Mittel bis Mitte 2021. Länder, Kommunen und Schulträger müssen mit dieser großen finanziellen und strukturellen Unterstützung verantwortlich umgehen. Das heißt: Das Geld schnell und zielgerichtet ins System Schule verteilen und dabei einen echten Kurswechsel herbeiführen. Denn damit das digitale Lernen und Lehren in Schulen gelingt, braucht es nicht nur neue Ausstattung, sondern die gesamte Organisation Schule muss sich ändern. Lehrkräfte müssen methodisch und dauerhaft in digitaler Bildung fit gemacht werden, damit sie den Schülerinnen und Schülern eine moderne Wissensvermittlung bieten können.

Wir dürfen nicht bei der Krisenbewältigung stehen bleiben, sondern müssen die Chance nutzen, Schule und Bildung neu zu denken.

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Landkreis St. Wendel als Modellprojekt „Smart Cities“ ausgewählt

Landkreis St. Wendel als Modellprojekt „Smart Cities“ ausgewählt

Das Bundesinnenministerium hat heute die Projekte der zweiten Staffel der „Modellprojekte Smart Cities“ bekanntgegeben. Unter den 32 Projekten ist auch der Landkreis St. Wendel. Ich freue mich sehr, dass der Landkreis St. Wendel mit seinem Konzeptvorschlag überzeugen konnte und den Weg in die digitale Zukunft geht.  Die Digitalisierung verändert unsere Arbeitswelt, unsere Alltagswelt – da müssen auch die Kommunen mitziehen und die Chancen der Digitalisierung nutzen. Ich bin froh, dass Sankt Wendel  seine digitale und smarte Zukunft selbst in die Hand nimmt, sich um die Förderung bemüht hat, das schwierige Auswahlverfahren gemeistert hat und im letzten Schritt auch die fachkundige Jury überzeugen konnte.

Das Förderprogramm „Smart Cities“ unterstützt Städte, Gemeinden, Landkreise und interkommunale Kooperationen, die mit Hilfe von Digitalisierung, also insbesondere digitalen Tools und Vernetzung, aktiv und nachhaltig zur Stadtentwicklung und somit zum Gemeinwohl in der Region beitragen möchten.  Die Digitalisierung soll dabei strategisch eingesetzt werden, um Chancen und Risiken vor Ort frühzeitig zu erkennen und so die richtigen Weichen für die Zukunft zu stellen. Die Ideen sollen zunächst in den Modellprojekten erprobt und getestet werden, bevor sie dann in ganz Deutschland in anderen Kommunen ebenfalls zum Einsatz kommen können.

Ich danke dem Projektteam „Smart Cities im Landkreis St. Wendel“, das sehr viel Arbeit und Herzblut in die Vorbereitungen des Antrags gesteckt hat, immer den Dialog mit den Kooperationspartnern auf kommunaler Ebene eingegangen ist und so gleich von Anfang an sehr partizipativ unterwegs war. Diese Mühe hat sich gelohnt – nun gilt es, die vielen Ideen und Vorschläge in die Tat umzusetzen.  Das St. Wendeler Land hat nun die Möglichkeit, neu und digital zu denken und kann zum Vorreiter für kommunale digitale Projekte in ganz Deutschland werden.

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Zusätzliche Corona-Hilfen für gemeinnützige Organisationen

Zusätzliche Corona-Hilfen für gemeinnützige Organisationen

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat sich vehement für die weitere finanzielle Unterstützung gemeinnütziger Organisationen in der Corona-Krise eingesetzt. Gemeinnützige Verbände und Organisationen sind unverzichtbar für unsere Gesellschaft. Sie sind – wie wir alle – von der Corona-Krise betroffen und haben große Sorgen um ihre Existenz.

Neben dem KfW-Kreditprogramm und den Überbrückungshilfen des Bundeswirtschaftsministeriums hat der Deutsche Bundestag auf Druck von CDU/CSU weitere 100 Millionen Euro für die finanzielle Unterstützung bereitgestellt. Die Förderrichtlinien und die Antragsformulare sind ab sofort auf der Homepage des Bundesfamilienministeriums zu finden.

Mit dem Geld, das ab dem 1. September 2020 beantragt werden kann, werden Jugendverbände, Träger der Kinder- und Jugendarbeit einschließlich ihrer Eichrichtungen, Träger des internationalen Jugendaustauschs sowie Jungendherbergen und Schullandheime in der Corona-Pandemie unterstützt.

Wir freuen uns, dass wir mit diesem Sonderprogramm die Unterstützungsangebote für die Einrichtungen aus dem Kinder-, Jugend- und Familienbereich, die durch die Überbrückungshilfen oder das KFW-Kreditprogramm bereitgestellt wurden, sinnvoll ergänzen können.

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