Wanderung um Ottweiler – Gewerbefrühling Imsbach

Wanderung um Ottweiler – Gewerbefrühling Imsbach

Am letzten Samstag wanderte ich bei wechselhaftem Wetter mit der CDU Ottweiler/Mainzweiler. Unser Weg führte uns zunächst querfeldein über Steinbach nach Fürth. Ebenfalls in Wanderkleidung mit dabei war mein saarländischer Kollege aus dem Landtag, Roland Theis. Der leichte Regen konnte uns die Stimmung nicht vermiesen. Insgesamt eine schöne, unterhaltsame Veranstaltung bei vielen netten Gesprächen. In Steinbach angekommen, fand der Nachmittag bei Kaffee und Kuchen einen gemütlichen Ausklang. Danke für die gut organisierte Tour durch das schöne Ottweiler Land!

Danach ging es weiter in meine Heimatgemeinde – zum Gewerbefrühling nach Theley auf das Hofgut Imsbach. Viele Aussteller aus Nah und Fern nutzten die Gelegenheit, ihre Waren und Dienstleistungen einem breiten Publikum anzubieten und zu informieren. Von regionalen Produkten über Hightech: es wurde eine große Vielfalt angeboten im Rahmen dieser bunten und interessanten Leistungsschau. Von Edlen Bränden über hochwertige Öle aus regionalen Rohstoffen, vielfältige Dienstleistungen, Küchen, moderne Fernseher, bis hin zu Wärmepumpen und Solaranlagen reichte das umfangreiche und vielseitige Spektrum der Ausstellung. Erstaunlich was in unserer Region alles produziert und geleistet wird. Auf diese Vielfalt können wir stolz sein!

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Frohe Ostern!

Frohe Ostern!

Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien frohe Ostern und erholsame Feiertage.
Ihre Nadine Schön

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Weniger Bürokratie durch kürzere Aufbewahrungsfristen Post 348 of 527 ‹ ›

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Verkürzung der Aufbewahrungsfristen

Nadine Schön MdB: Weniger Bürokratie durch kürzere Aufbewahrungsfristen

Berlin, 24. April 2013: Die saarländische CDU-Bundestagsabgeordnete Nadine Schön, Mitglied im Ausschuss für Wirtschaft und Technologie, erklärt im Vorfeld des am morgigen Donnerstag im Deutschen Bundestag in zweiter und dritter Lesung beratenen und verabschiedeten Gesetzentwurfs zur Verkürzung der Aufbewahrungsfristen:

„Belege und Rechnungen füllen in so manchem kleinen und mittelständischen Betrieb ganze Schränke und Container. Das wollen wir ändern. Mit dem Gesetz zur Verkürzung der Aufbewahrungsfristen für Belege und Rechnungen werden wir deutsche Unternehmen von unnötiger Bürokratie befreien. Das spart Kosten in Höhe von ca. 2,5 Milliarden Euro jährlich! Dadurch schaffen wir Freiräume für Investitionen und stärken insbesondere mittelständische Unternehmen. Ein wichtiges und richtiges Zeichen für unsere Wirtschaft“.

Hintergrund:

Der Gesetzentwurf sieht vor, die Aufbewahrungspflichten für Belege nach Handels- und Steuerrecht von zehn auf sieben Jahre zu verkürzen. Nach Beratungen mit den Ländern hatte die Bundesregierung am 23. Mai 2012 mit dem Entwurf des Jahressteuergesetzes 2013 eine Regelung auf den Weg gebracht, die eine Verkürzung der Aufbewahrungsfristen zunächst auf acht Jahre, ab 2015 auf sieben Jahre vorsieht.

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