Daten sind der Werkstoff der Digitalisierung und ein immer wichtigerer Wirtschaftsfaktor. Offene, maschinenlesbare Daten sind Innovationstreiber bei der Künstlichen Intelligenz und mit Daten werden neue, zukunftsweisende Technologien vorangetrieben. Große Unternehmen und Startups, die öffentliche Verwaltung, Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Forschung – sie alle können von einem Daten-Ökosystem profitieren, in dem Daten des öffentlichen Sektors verfügbar und nutzbar sind.
Deshalb hat das Bundeskabinett heute den Gesetzentwurf zur Änderung des E-Government-Gesetzes und zur Einführung des Gesetzes für die Nutzung von Daten des öffentlichen Sektors beschlossen. Damit geht die Bundesregierung den nächsten Schritt, um die Verfügbarkeit von Daten aus dem öffentlichen Bereich weiter zu steigern. Es geht uns insbesondere darum, die Potenziale bei Transparenz, Überprüfbarkeit und beim Austausch in der Forschung zu heben. Deshalb wollen wir die Bereitstellung offener Daten der Bundesverwaltung in großem Stil ausweiten. Nahezu die gesamte Bundesverwaltung soll künftig dazu verpflichtet werden, unbearbeitete, maschinenlesbare Daten zur Verfügung zu stellen. Erstmals wollen wir diese Verpflichtung auch auf unbearbeitete Forschungsdaten ausweiten.
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