Ein guter Rentenkompromiss, dem ich zustimmen kann!

Ein guter Rentenkompromiss, dem ich zustimmen kann!

Der heute verhandelte Kompromiss beim Rentenpaket ist eine gute Lösung, bei dem die Union an entscheidenden Punkten maßgebliche Veränderungen erreicht hat.
Ein zentrales Anliegen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist die Flexibilisierung beim Renteneintrittsalter. Dazu soll eine Arbeitsgruppe bis Herbst Vorschläge erarbeiten. Arbeitnehmer, die sich stabiler Gesundheit erfreuen und über das Renteneintrittsalter hinaus arbeiten wollen, werden wir künftig auch nach dem Erreichen der Altersgrenze die Möglichkeit einer Beschäftigung eröffnen. Im Hinblick auf den demografischen Wandel und Fachkräftemangel ein sehr wichtiges und auch richtiges Signal

Uns war außerdem wichtig, beim schwierigen Thema der “Rente mit 63″ nach 45 Beitragsjahren eine Frühverrentungswelle zu verhindern. Dies werden wir durch verschiedene Maßnahmen gewährleisten, u.a. dadurch, dass zwei Jahre vor Renteneintritt Arbeitslosigkeit nicht mehr eingerechnet werden soll (Modell eines “rollierenden Stichtages”).

Vor allem aber werden wir an den Plänen, Verbesserungen für ältere Mütter zu erzielen, uneingeschränkt  festhalten. Die Mütterrente erkennt die Lebensleistung der betroffenen Personen an und ist für uns nicht verhandelbar. Das haben wir im Wahlkampf versprochen. Das werden wir jetzt auch entschlossen umsetzen. Die Mütterrente kommt!

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No-Spy-Garantie gefordert

No-Spy-Garantie gefordert

Die Bundesregierung verschärft die Vergaberegeln und erhöht die Anforderungen bei der Durchführung von sensiblen Projekten. Unternehmen müssen künftig bei der Bewerbung um sicherheitsrelevante Aufträge belegen, dass sie nicht zur Weitergabe vertraulicher Daten an ausländische Geheimdienste und Sicherheitsbehörden verpflichtet sind.

Wir setzen auf eine vertrauenswürdige IT-Sicherheit made in Germany. Daher begrüßen wir die schärferen Vergaberegeln für  sicherheitsrelevante Aufträge des Bundes. Spionage bedroht die Integrität und Wettbewerbsfähigkeit von Deutschland. Wir müssen sowohl im öffentlichen als auch im privatwirtschaftlichen Bereich dafür sorgen, dass schützenswertes Wissen nicht an ausländische Sicherheitsbehörden weitergegeben wird. Angesichts der gewonnenen Erkenntnisse über die Aktivitäten verschiedener Nachrichtendienste fordern wir, dass kritische Bereiche unserer Infrastruktur und Schlüsselprojekte in der Verwaltung und Wirtschaft besser geschützt werden.

Die neue Klausel im Vergaberecht ist dafür ein wichtiger Baustein. Dadurch wird Transparenz geschaffen und fortan verhindert, dass IT-Dienstleister, die gesetzlich oder vertraglich verpflichtet sind, vertrauliche Informationen an Dritte weiterzugeben, in sicherheitsrelevanten Projekten der Bundesverwaltung arbeiten dürfen. Zugleich wird deutlich, dass es mehr konkurrenzfähige Anbieter auf dem nationalen und europäischen Markt geben muss. Die deutsche IT-Sicherheitsforschung und digitale Wirtschaft müssen weiter unterstützt werden, damit vertrauenswürdige Produkte und Lösungen entwickelt und eingesetzt werden können. So stärkt Deutschland seine technologische Souveränität.

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“Recht auf Vergessen im Internet”

“Recht auf Vergessen im Internet”

Am Dienstag hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) das Recht auf „Vergessen im Internet“ betont. Im aktuellen Urteil gegen Google muss der Konzern unter bestimmten Umständen Verweise auf Internetseiten mit sensiblen persönlichen Daten aus der Ergebnisliste seiner Suchmaschine löschen.

Das Urteil des EuGH kam überraschend, umso wichtiger ist es, denn es räumt dem Grundrecht auf Datenschutz einen hohen Stellenwert ein. Insbesondere ist hervorzuheben, dass in Europa das Datenschutzrecht des Landes gelten soll, in dem das Unternehmen am Markt tätig ist und sein Geld verdient. Globale Internetkonzerne können demnach nicht einfach dadurch europäische Datenschutzstandards umgehen, dass sie die relevante Datenverarbeitung außerhalb der EU durchführen. Das sollte auch in der künftigen EU-Datenschutzverordnung verankert werden.

Das „Recht auf Vergessen“ ist ein seit Jahren diskutierter Ansatz, um Persönlichkeitsrechte zu stärken und einen aktiven Löschanspruch durchzusetzen. Ob das jetzt jedoch auf Grundlage der EuGH-Rechtsprechung gelingen kann, ist noch offen. Von dem Urteil ist mitnichten Google alleine betroffen, wie es vielfach zu hören ist, sondern auch zahlreiche andere Anbieter werden ihre Konsequenzen daraus ziehen müssen.

Um Rechtssicherheit zu schaffen, müssen wir jetzt unserem Gestaltungsauftrag weiter nachkommen. Wichtig ist, dass bei einer zukünftigen Rechtsetzung nicht nur der vom EuGH zu Recht betonte Ausgleich zwischen der Privatsphäre betroffener Personen und dem Internetnutzer hergestellt wird. Geklärt werden muss auch, was mit den Daten selbst passiert. Nach der Entscheidung muss Google in den Ergebnislisten löschen, die Inhalte selbst verschwinden aber nicht aus dem Netz. Das ist kein wirkliches „Recht auf Vergessen“, sondern eher ein „Recht auf Verstecken“.

Und noch ein weiterer Aspekt ist wichtig: Datenschutz darf nicht zur Innovationsbremse werden. Darüber wird auch im Rahmen der weiteren Verhandlungen zur Datenschutzgrundverordnung zu sprechen sein.

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