Verlässliche Kriterien für Löschanfragen schnell definieren

Verlässliche Kriterien für Löschanfragen schnell definieren

Nach Google-Urteil des EuGH keine neuen Barrieren für Startups schaffen!

Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu den Löschauflagen für Suchmaschinen haben wir in der Arbeitsgruppe Digitale Agenda der CDU/CSU-Bundestagsfraktion in der vergangenen Woche Experten angehört, um über die weiteren politischen Handlungsmöglichkeiten zu entscheiden.

Nach dem Urteil besteht seitens der Verbraucherverbände und der betroffenen Unternehmen Unsicherheit, wie die tatsächlichen Kriterien für einen Löschanspruch gegen Google und andere Dienste aussehen können. Vor allem aber ist nicht festgelegt, wer im Zweifelsfall entscheiden soll und ob neben Suchmaschinen auch weitere Anbieter wie soziale Netzwerke oder z.B. Wikipedia betroffen sind. Daher müssen schnell Kriterien entwickelt werden, damit Rechts- und Planungssicherheit entsteht. Vor allem aber muss gewährleistet sein, dass die Ansprüche der Bürger fair und neutral ausgewertet werden.

Die Entscheidung, was tatsächlich aus den Suchergebnissen gelöscht wird, darf keinem einzelnen Unternehmen überlassen werden. Hiermit würde gerade für deutsche Startups eine neue Barriere aufgebaut, die für kleine Unternehmen unüberwindbar wäre. Eine Möglichkeit wäre eine regulierte Selbstregulierung – ähnlich wie beim Jugendschutz. Damit würde der Löschungsanspruch gegen die einzelnen Unternehmen weiter bestehen, aber in einem System der Selbstregulierung auf die Selbstkontrollstelle übergehen.  Dafür könnte der Gesetzgeber den Ordnungsrahmen setzen.

Mit der regulierten Selbstregulierung würde eine unkomplizierte Lösung geschaffen und die Kosten für das zu erwartende umfangreiche Personal von den Unternehmen getragen – und nicht vom Steuerzahler. Wichtig ist, dass hier keine Markteintrittsbarriere für Startups (neue Unternehmensgründungen) entsteht.

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Mehr Gerechtigkeit für Mütter in der Rente!

Mehr Gerechtigkeit für Mütter in der Rente!

Heute haben wir im Deutschen Bundestag das Rentenpaket beschlossen:

Die Mütterrente kommt. Wir können Vollzug melden!
Die Union löst  damit eines ihrer wichtigsten Wahlversprechen ein. Ab 1. Juli 2014 wird für jedes vor 1992 geborene Kind ein zusätzliches Jahr Kindererziehungszeiten in der Rente gutgeschrieben. Damit werden anstelle von bisher einem nun zwei Jahre Kindererziehungszeiten angerechnet.
Wer bereits Rente bezieht, erhält für jedes vor 1992 geborene Kind monatlich einen pauschalen Rentenzuschlag von 28,61 Euro (West)  bzw. 26,39 Euro (Osten). Dieser Betrag wird jedes Jahr zum 1. Juli um den Prozentsatz erhöht, um den die Rentenbeiträge generell angehoben werden. Wer noch aktive Arbeitnehmerin ist, erhält für jedes vor 1992 geborene Kind einen Entgeltpunkt zusätzlich auf seinem Rentenkonto gutgeschrieben. Das gleiche gilt natürlich für Väter, die sich für Kindererziehung entschieden haben, entsprechend.

Die Verbesserung der Erwerbsminderungsrente und die Anhebung des Rehabudgets sind wichtige Maßnahmen, die auch für künftige Generationen die Leistungsfähigkeit der Rentenversicherung gewährleisten.
Wer wegen Krankheit vorzeitig aus dem Erwerbsleben ausscheiden muss oder nicht mehr voll arbeiten kann, ist in ganz besonderem Maße auf die Solidarität der Versichertengemeinschaft angewiesen. In der Regel können die Betroffenen nicht mit einer üppigen Rente rechnen und die wenigsten könnten an ihrer Erwerbssituation noch etwas ändern.

Bei der politisch durchaus umstrittenen Möglichkeit, nach 45 Beitragsjahren bereits ab 63 eine abschlagfreie Rente beantragen zu können, ist es gelungen, in den Nachverhandlungen durch eine Stichtagsregelung neue Frühverrentungsanreize zu unterbinden.

Zudem wird jetzt auch das Arbeiten nach Erreichen der Regelaltersgrenze vereinfacht.
Durch eine vertragliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer während des laufenden Vertrages kann ein Arbeitsverhältnis auch über das Erreichen der Regelaltersgrenze hinaus verlängert werden. Eine solche Verlängerung ist auch mehrfach möglich.

Dieses Rentenpaket ist ein guter und gerechter Kompromiss, bei dem die Union an entscheidenden Punkten maßgebliche Veränderungen erreicht hat.

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Todesurteil gegen Mariam Yehya Ibrahim Ishag muss aufgehoben werden!

Todesurteil gegen Mariam Yehya Ibrahim Ishag muss aufgehoben werden!

Mit diesem Schreiben an die sudanesische Botschaft fordern wir, die 73 Abgeordneten des Stephanuskreises der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, zu denen auch ich gehöre, die Freilassung von Mariam Yehya Ibrahim Ishag.
Der Stephanuskreis ist ein überkonfessionelles Gesprächsforum, das für Toleranz und Religionsfreiheit eintritt und sich um die Situation verfolgter Christen in aller Welt kümmert. In vielen Staaten, in denen Christen der Verfolgung ausgesetzt sind, werden auch Angehörige anderer Minderheitsreligionen unterdrückt oder ausgegrenzt. Wo aber Religionsfreiheit unterdrückt wird, achtet man auch andere Menschenrechte gering.

Wir werden unser Engagement für das Menschenrecht der Religionsfreiheit weltweit fortsetzen und in unserem Einsatz für verfolgte Christen nicht nachlassen.

Wir hoffen, dass auch diese Aktion Wirkung zeigen und das gegen Mariam Yehya Ibrahim Ishag verhängte Todesurteil aufgehoben wird.

Unser Anschreiben als PDF downloaden

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