Einladung zur 2. Sitzung der Digitalen Fachkommission Pflege

Einladung zur 2. Sitzung der Digitalen Fachkommission Pflege

Die erste Sitzung der „Digitalen Fachkommission Pflege“ der CDU war ein großer Erfolg. Über 100 CDU-Mitglieder haben an dieser Konferenz teilgenommen.

Im Mittelpunkt der Diskussion standen die Herausforderungen durch die steigende Zahl der von Demenz betroffenen Menschen, die Stellung des Pflegeberufs in unserer Gesellschaft, neue Wohnformen und Vorschläge zum Abbau von Bürokratie. Das Bundeskabinett hat die erste Stufe der Pflegereform verabschiedet, jetzt steht die parlamentarische Beratung an. Dabei würden wir gerne auf Ihre Unterstützung, Ihre Erfahrung aus der Praxis als Betroffene, als pflegende Angehörige, in der Pflege Tätige oder Interessierte bauen. Denn: Pflege geht uns alle an.

Am Mittwoch, dem 25. Juni 2014, um 18:30 Uhr findet die zweite Sitzung der
„Digitalen Fachkommission Pflege“ statt. Alle CDU-Mitglieder sind herzlich eingeladen!

Ganz bequem können Sie mit Ihrem Computer, Laptop, Tablet oder per Telefon daran teilnehmen.

Melden Sie sich gleich hier an. Aus technischen Gründen ist die Teilnehmerzahl auf 500 begrenzt.

Der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Gesundheit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jens Spahn MdB, wird zusammen mit Frau Elke Spiegelberg, Leiterin eines Pflegedienstes aus dem Münsterland, mit Ihnen diskutieren. Er durfte sie im vergangenen Jahr bei ihrer Arbeit begleiten und konnte dort bereits viele Anregungen mitnehmen.

Die Themen der zweiten Sitzung werden sein: die erhöhten Leistungen (mehr als 2 Milliarden Euro), die Ausweitung der Betreuungsleistungen auf alle ambulant Pflegebedürftigen, mehr Betreuungskräfte zur Entlastung der Pflegekräfte sowie die Entlastung der pflegenden Angehörigen.

Zur Vorbereitung finden Sie hier Informationen über die geplanten Maßnahmen.

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Wir brauchen ein Opferschutzpaket!

Wir brauchen ein Opferschutzpaket!

Die Zahlen der neuen Statistik über Missbrauch und Misshandlungen von Kindern in Deutschland sind alarmierend. Es bestätigt uns darin, dass wir ein Opferschutzpaket brauchen.
Wichtige Elemente einer neuen Gesetzgebung müssen sein, dass der Kinder- und Jugendschutz an die Gefährdungen im Internet angepasst wird. Dies betrifft v.a. die konsequente Strafverfolgung bei Kinderpornographie und Cybergrooming. Zudem sehe ich rechtlichen Nachbesserungsbedarf in den Vertretungslehrerfällen sowie bei Stief- und Großeltern.
Politik und Gesellschaft müssen eine höhere Sensibilität entwickeln. Dazu gehören die Stärkung der Erziehungskompetenz, beispielsweise durch die Familienhebammen, die bessere Schulung von Fachpersonal mit Blick auf die Früherkennung von Anzeichen körperlicher Gewalt und Vernachlässigung sowie die durch das Bundeskinderschutzgesetz angestoßene Vernetzung aller Akteure.

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Kinderschutz erfordert schnelles Handeln

Kinderschutz erfordert schnelles Handeln

Der Gesetzentwurf muss zügig auf den Weg gebracht werden!

Straftaten im Bereich der Kinderpornografie haben laut der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS), die am heutigen Mittwoch vorgestellt wurde, drastisch zugenommen. Gegenüber 2012 sind sie um 27,9 Prozent gestiegen.

Wir dürfen keine Zeit mehr verlieren. Wir müssen Kinder und Jugendliche besser vor sexueller Ausbeutung schützen. Der Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Maas muss nun zügig in den Bundestag eingebracht werden. Bereits im März habe ich mit meinem Kollegen Thomas Strobl für die CDU/CSU-Fraktion ein Eckpunktepapier mit konkreten Maßnahmen für ein Opferschutzpaket vorgelegt.

Darin fordern wir unter anderem, dass unser Strafrecht und die Strafverfolgung in Bezug auf den Besitz von Film- und Fotoaufnahmen mit unbekleideten Kindern und Jugendlichen in Deutschland verschärft werden, damit Kinder besser geschützt sind. Ebenso gilt es, das Sexualstrafrecht an das digitale Zeitalter anzupassen – dies insbesondere mit Blick auf das sogenannte Cybergrooming. Wir freuen uns, dass das Bundesjustizministerium viele dieser Vorschläge im Referentenentwurf von Anfang April aufgegriffen hat. Es wird höchste Zeit, dass dieser nun im Deutschen Bundestag beraten und verabschiedet wird.

Bereits 2012 hat die unionsgeführte Regierung das Kinderschutzgesetz eingeführt, das maßgebliche Verbesserungen erbracht hat. Diesen Ansatz der Prävention und Intervention gilt es mit einer Verschärfung in Bezug auf strafrechtlich relevante Sachverhalte zu ergänzen.

Unser aller Ziel muss weiterhin ein konsequenter und nachhaltiger Kinder- und Jugendschutz sein. Wir müssen handeln: jetzt!

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