DEUTSCH-FRANZÖSISCHER PARLAMENTSPREIS

DEUTSCH-FRANZÖSISCHER PARLAMENTSPREIS

Der Deutsche Bundestag und die Assemblée nationale verleihen alle zwei Jahre für wissenschaftliche Arbeiten, die zu einer besseren gegenseitigen Kenntnis der beiden Länder beitragen, den Deutsch-Französischen Parlamentspreis.

Um die mit 10.000 Euro dotierte Auszeichnung können sich deutsche und französische Staatsbürger bewerben, die ein juristisches, wirtschafts-, sozial-, politik- oder anderes geisteswissenschaftliches Werk verfasst haben, das als selbständige Veröffentlichung erschienen ist. Gemeinschaftswerke von bis zu drei Verfassern können berücksichtigt werden, wenn sich alle Autoren gemeinsam bewerben und einen wesentlichen und nachvollziehbaren Beitrag zum Gesamtwerk geleistet haben.

Die Arbeit muss in deutscher oder französischer Sprache abgefasst sein. Pro Bewerber wird nur jeweils eine Arbeit in das Verfahren aufgenommen. Es werden sowohl Eigenbewerbungen als auch Nominierungen durch Dritte akzeptiert.

Der Bewerbung sind beizufügen:

– drei Exemplare des Werkes

– ein Bewerbungsschreiben von höchstens einer Seite

– einen Lebenslauf von höchstens zwei Seiten

– eine Zusammenfassung des eingereichten Werkes von höchstens drei Seiten

 

Deutsche Bewerber können sich bis 7. November 2014 bewerben:

DEUTSCHER BUNDESTAG

Wissenschaftliche Dienste

Fachbereich WD 1

Platz der Republik 1

11011 Berlin

Tel. 030-227-38630

Fax: 030-227-36464

Mail: deutsch-franzoesischer-preis@bundestag.de

 

Weitere Informationen gibt’s auch unter www.bundestag.de/deutsch-franzoesischer-preis.

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„Meine CDU – Meine Meinung“ und Ihr Platz in der Kommission!

„Meine CDU – Meine Meinung“ und Ihr Platz in der Kommission!

Der Generalsekretär der CDU, Dr. Peter Tauber, ruft alle Parteimitglieder auf, sich mit eigenen Anregungen und Ideen an der Verbesserung der Parteiarbeit zu beteiligen, damit wir als Volkspartei der Mitte den Herausforderungen in einer sich wandelnden Gesellschaft auch zukünftig gerecht werden können.

Unter allen Mitwirkenden, die sich bereits bis zum 7. Oktober 2014 mit ihren Vorschlägen beteiligen, werden vier Plätze in der Kommission „Meine CDU 2017“ verlost, die noch im Oktober im Rahmen einer Klausurtagung ihre Arbeit aufnehmen wird.

Im Rahmen dieser Beteiligungsaktion wollen wir diskutieren, wie wir auch in Zukunft attraktiv für Mitglieder, organisationsstark und kampagnenfähig und als Volkspartei dauerhaft erfolgreich bleiben können. Auch Mitglieder ohne weitere Ämter in der Partei haben so die Möglichkeit, auf Bundesebene mitzuarbeiten und Vorschläge für den Parteitag 2015 zu erarbeiten. Die Stimme der Basis soll am Kommissionstisch deutlich vertreten sein.

Daher wurde die Aktion „Meine CDU – Meine Meinung“ im Mitgliederportal CDUplus gestartet. Sie können dort Ihre ganz persönlichen Vorschläge zur Modernisierung der Parteiarbeit in sechs Themenfeldern einbringen, diskutieren und gegenseitig bewerten. Ebenso können Sie weiterhin unter meinecdu@cdu.de Ideen einbringen.

Haben Sie als CDU-Mitglied nicht auch einen Verbesserungsvorschlag, von dem Sie sich schon lange wünschen, dass er beraten wird. Dann lassen Sie uns gemeinsam an der Zukunft unserer CDU arbeiten!

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Das Opferschutzpaket kommt auf den Weg: Besserer Schutz für Kinder vor sexueller Gewalt

Das Opferschutzpaket kommt auf den Weg: Besserer Schutz für Kinder vor sexueller Gewalt

 

Die Herstellung und Verbreitung von unbefugt gemachten Nacktbildern wird unter Strafe gestellt, wenn diese Fotos geeignet sind, dem Ansehen der Abgebildeten erheblich zu schaden. Hiervon sind dann auch Bilder erfasst, die nach bisheriger Sichtweise weder Kinderpornografie noch so genannte Posing-Bilder sind. Es darf in Deutschland nicht möglich sein, mit Nacktaufnahmen von Kindern und Jugendlichen Geschäfte zu machen. Es darf auch nicht sein, dass ein falsches Foto das Leben eines Menschen zerstört.

Zudem wird die gezielte Anbahnung sexueller Kontakte zu Minderjährigen im Internet, das sogenannte Grooming, strafbar. Damit schließt die Große Koalition eine Schutzlücke, die zulasten der Kinder und Jugendlichen bestand. Künftig können weitaus mehr Sexualstraftäter zur Rechenschaft gezogen werden als bisher. Durch das Internet erhalten bestimmte Delikte eine neue Dimension. Dem tragen wir Rechnung.

Außerdem werden die Verjährungsfrist für Sexualstraftaten verlängert und das maximale Strafmaß für den Besitz von kinderpornografischem Material von zwei auf drei Jahre erhöht.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat bereits im März 2014 ein Eckpunktepapier mit umfassenden Maßnahmen für einen besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Ausbeutung vorgelegt. Als Union haben wir auf ein schnelles Handeln gedrängt und uns für ein umfassendes Opferschutzpaket eingesetzt. Dass Bundesjustizminister Maas diese Forderungen aufgegriffen hat, begrüßen wir sehr.

Die Diskussion der letzten Monate und aktuelle Meldungen über Pädophilen-Ringe zeigen, dass wir dringend mehr Personal im Bundeskriminalamt brauchen, das sich um das Thema Kinderpornografie kümmert. Für uns ist der effektive Kampf gegen die sexuelle Ausbeutung von Kindern eine der wichtigsten Aufgaben dieser Wahlperiode.
Daher befürworten wir die Ausweitung der Telefonüberwachung auf schwere Sexualstraftaten. Wir müssen unsere Ermittler so ausstatten, dass sie diese schrecklichen Taten verfolgen können und die Täter zur Rechenschaft gezogen werden.

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