Am 21. Oktober hat das Bundeskabinett abschließend die Richtlinien zur „Förderung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ behandelt. Ziel ist es, bis zum Jahr 2018 Deutschland flächendeckend mit Bandbreiten von mindestens 50 Mbit/s auszubauen. Die Bundesregierung stellt dazu 2,7 Mrd. Euro zur Verfügung.
Besonders im Blickpunkt des Breitbandausbaus stehen sogenannte „weiße Flecken“. Das sind ländliche Regionen und Randlagen, in denen in absehbarer Zeit kein privatwirtschaftlicher Ausbau erfolgt.
Ein Förderprogramm richtet sich an Gebietskörperschaften, die den Breitbandausbau in Gang bringen und die Projekte vor Ort koordinieren. Erste Förder- und Projektanträge sollen noch im Jahr 2015 eingereicht werden können. Die Finanzmittel des Bundes stehen aber erst ab 2016 zur Verfügung.
Anhand eines Scoring-Modells werden die Projektanträge nach den Kriterien „Förderbedarf“, „Projekterfolg“, „Effizienter Mitteleinsatz“ und „Nachhaltigkeit“ durch ein Punkteverfahren bewertet und gereiht. So wird gewährleistet, dass besonders die unterversorgten Gebiete davon profitieren. Gebietskörperschaften, die für das Förderprogramm ausgewählt wurden, bekommen im Regelfall 50% ihrer Ausgaben gefördert. Den Ausbau führt ein privatwirtschaftliches Unternehmen durch.
Ebenfalls hoch bewertet werden Projekte, die den Glasfaseranschluss von Gewerbegebieten sicherstellen.
Zurück