Der Deutsche Bundestag debattiert morgen in erster Lesung über die Gesetzentwürfe zum Schutz von Personen, die in der Prostitution tätig sind, sowie zur Bekämpfung des Menschenhandels.
Mit den vorgesehenen Maßnahmen beenden wir einen untragbaren Zustand und verbessern die Bedingungen für in der Prostitution tätige Personen nachhaltig. Wir unterbinden künftig, dass Menschenhändler und kriminelle Zuhälter in Deutschland ein Eldorado vorfinden. Stattdessen schützen wir endlich diejenigen wirksam vor Fremdbestimmung und schlechten Arbeitsbedingungen, die auf unseren Schutz besonders angewiesen sind: Frauen und Männer, die in der Prostitution tätig sind.
Viele von ihnen müssen bislang unter inakzeptablen Bedingungen arbeiten, und die Polizei- und Ordnungsbehörden haben gegen diese Zustände kaum eine Handhabe. Jetzt haben wir die Weichen dafür gestellt, dass das anders wird. Künftig sind alle Bordelle erlaubnispflichtig und die Bordellbetreiber müssen sich einer Zuverlässigkeitsprüfung unterziehen. Darüber hinaus werden wir besonders menschenverachtende Praktiken verbieten und stellen klar: Das Weisungsrecht des Bordellbetreibers erstreckt sich nicht auf Art und Ausmaß der sexuellen Handlungen.
Die wenigsten Personen, die in der Prostitution tätig sind, sind dies aus freien Stücken. Meist verdient ein krimineller Zuhälter, der ihre Notlage ausnutzt. Es ist bekannt, dass viele der Prostituierten aus südosteuropäischen und anderen Ländern unter falschen Versprechungen nach Deutschland gelockt wurden. Deswegen ist es entscheidend, dass wir parallel weitere Regelungen auf den Weg bringen: Neben dem Schutz und den besseren Rahmenbedingungen in der legalen Prostitution, Verhütung und konsequente Bekämpfung von Menschenhandel und Zwangsprostitution.
Durch die verbindliche Anmeldung und Gesundheitsberatung stärken wir die Prostituierten. Die regelmäßige Erneuerung der Anmeldung garantiert ihnen den niedrigschwelligen Kontakt zu Personen außerhalb des Milieus – ohne den Zuhälter im Hintergrund. Damit entsteht die Möglichkeit, Hinweise auf weiterführende Beratungsangebote zu erhalten und vertrauensvolle Erstkontakte zu Ärzten und Behörden herzustellen. Besonders für junge Frauen und Männer ist das wichtig. Deswegen gilt für Personen unter 21 Jahren die jährliche Anmeldung mit sechsmonatiger Gesundheitsberatung.
Gleichzeitig ergänzen wir das Strafrecht zur Bekämpfung des Menschenhandels. Auch hier stärken wir den Schutz des Opfers. Besonders wichtig ist, dass auch die Freier zur Verantwortung gezogen werden: Wer wissentlich und willentlich die Dienste von Zwangsprostituierten in Anspruch nimmt, macht sich künftig strafbar. Diese Strafe entfällt, wenn der Betreffende den Verdacht oder Anzeichen auf Zwangsprostitution selbst bei der Polizei anzeigt.
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