Mutterschutzgeld für PKV-Versicherte

Mutterschutzgeld für PKV-Versicherte

Morgen verabschiedet der Deutsche Bundestag eine Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes, die es selbständig tätigen und privat krankenversicherten Frauen ermöglicht, sich während der gesetzlichen Schutzfristen nach dem Mutterschutzgesetz abzusichern und Mutterschaftsleistungen in Höhe des Krankengeldes zu erhalten.

Diese Änderung war überfällig. Wir begrüßen, dass künftig alle privat krankenversicherten, selbständigen Frauen den gesetzlich Versicherten gleichgestellt werden.

Damit können auch sie eine Krankentagegeldversicherung abschließen, um den Verdienstausfall in der Zeit des Mutterschutzes auszugleichen. Sie haben künftig die Möglichkeit, unabhängig von finanziellen Erwägungen zu entscheiden, ob sie während der letzten Wochen vor und den ersten Wochen nach einer Entbindung ihrer beruflichen Tätigkeit gar nicht oder nur eingeschränkt nachgehen wollen.

Bislang haben viele jungen Frauen vor der Familienphase den Schritt in die Selbständigkeit auch deswegen gescheut, weil es ihnen in der Anfangsphase finanziell nicht möglich gewesen wäre, aus eigenen Mitteln eine Auszeit aus ihrer beruflichen Tätigkeit zu finanzieren. Dieses Hindernis haben wir aus dem Weg geräumt.

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Mehr Unterstützung für Alleinerziehende!

Mehr Unterstützung für Alleinerziehende!

Der Deutsche Bundestag debattiert morgen in 1. Lesung die Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes.

Endlich wird der Unterhaltsvorschuss an die Lebensumstände der alleinerziehenden Familien angepasst. Mit der Aufhebung der Bezugsdauer und der Anhebung der Altersgrenze der Kinder auf 18 Jahre tragen wir dem Umstand Rechnung, dass auch Unterhaltspflichtige von Kindern, die älter sind als 12 Jahre, ihrer Zahlungsverpflichtung oft nicht nachkommen.

Die Reform ist ein wichtiger Schritt zur Armutsvermeidung von Alleinerziehenden, die oft nur aufgrund der ausbleibenden Unterhaltszahlungen auf zusätzliche SGB II-Leistungen angewiesen sind.

Es ist und bleibt ein Skandal, dass viele Unterhaltspflichtige ihrer Verantwortung für den Unterhalt der gemeinsamen Kinder nicht nachkommen und ihre ehemaligen Partner im Stich lassen. Daher stellen wir im Gesetz klar, dass Jugendämter bei säumigen Unterhaltszahlungen im Mahnverfahren erwirkte Titel vor anderen Gläubigern vollstrecken können. Den Unterhaltspflichtigen bleibt lediglich der notwendige Selbstbehalt.

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Truppenbesuch in der Graf-Haeseler-Kaserne

Truppenbesuch in der Graf-Haeseler-Kaserne

Heute Morgen habe ich der Fernmeldekompanie Eurocorps sowie der Luftlandeaufklärungskompanie 260 einen Besuch abgestattet.
Vom Kasernenrundgang und einer Gesprächsrunde mit Verantwortlichen und Vertrauenspersonen beider Bereiche habe ich einige Hausaufgaben mitgenommen – danke für den guten Austausch!

Ich freue mich, dass sich die beiden neuen Truppengattungen gut in Lebach eingelebt haben und ebenso herzlich wie ihre Vorgänger in das Stadtleben eingebunden sind.
Großen Dank für den Einsatz für unser Land gebührt all unseren Soldatinnen und Soldaten – egal ob hier vor Ort und natürlich auch im Einsatz.

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