Förderung über 100.000 Euro für die Abteikirche in Tholey!

Förderung über 100.000 Euro für die Abteikirche in Tholey!

Im Rahmen des Denkmalpflegeprogramms „National wertvolle Kulturdenkmäler“ der Bundesregierung wird die Abteikirche „St. Mauritius“ in Tholey mit bis zu 100.000 Euro gefördert.

Ich freue mich sehr über diese Förderung in meiner Heimatgemeinde, für die ich mich gerne eingesetzt habe.

Hier wurde in den vergangenen Jahren mit großer privater und zivilgesellschaftlicher Initiative daran gearbeitet, die älteste Benediktinerabtei Deutschlands zum geistigen Zentrum der Region sowie zur Pilger- und Einkehrstätte für Menschen aus aller Welt zu gestalten.

Die Abtei in Tholey mit der barocken Turmhaube der Abteikirche prägt das Erscheinungsbild der Gemeinde und ist aus der gesamten Region nicht mehr wegzudenken. Ihr kommt als einem der wenigen bewohnten Klöster entlang des deutschen Jakobsweges besondere deutschland- und infolge der Grenzlage europaweite Bedeutung zu.

Diese erneute Förderung ist ein wirksamer Beitrag, dieses bedeutende Baudenkmal langfristig zu erhalten.

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“Land(auf)Schwung” für Zukunft in ländlichen Regionen

“Land(auf)Schwung” für Zukunft in ländlichen Regionen

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft verlängert das erfolgreiche Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums.

Ich freue mich außerordentlich, dass die Landkreise St. Wendel und Neunkirchen, die in den vergangenen beiden Jahren mit je 1,5 Millionen Euro gefördert wurden, auch weiterhin vom Programm „Land(auf)Schwung“ profitieren können.

Wie das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft am vergangenen Mittwoch mitgeteilt hat, haben sich die Fördermaßnahmen als erfolgreiches Mittel zur Stärkung der Wirtschaftskraft und zur Verbesserung der Daseinsvorsorge in ländlichen Regionen erwiesen.

Durch die Verlängerung des Programms bis Ende 2019 können noch weitere Erkenntnisse über die Weiterentwicklung der Förderpolitik im ländlichen Raum gesammelt werden.

Das ist eine gute Nachricht für die Landkreise St. Wendel und Neunkirchen, die als zwei von deutschlandweit dreizehn Modellregionen erheblich von der Förderung profitiert haben.

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Verbot von Kinderehen in Deutschland

Verbot von Kinderehen in Deutschland

Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen verabschiedet und damit die geltende Rechtslage deutlich verschärft.

Kinderehen verletzen Grundrechte der Kinder und Jugendlichen, vor allem das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, auf sexuelle Selbstbestimmung und auf Bildung. Sie sind mit unserem Verständnis von Ehe, die auf einer freien Willensentscheidung und gleichberechtigten Partnerschaft von Mann und Frau beruht, nicht zu vereinbaren.

Mit dem Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen hat der Bundestag die geltende Rechtslage zum Schutz der Kinder und Jugendlichen erheblich verschärft. Dazu wird das Ehemündigkeitsalter von 16 auf 18 Jahre heraufsetzt und eheähnliche religiöse Rituale mit Kindern und Jugendlichen werden ausdrücklich verboten. Darüber hinaus werden Verstöße gegen das Gesetz künftig mit empfindlichen Bußgeldern geahndet.

Diese Gesetzesverschärfungen sind gute und richtige Maßnahmen für einen besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen. Ich hätte mir zwar gewünscht, dass auch Ehen von unter 16-jährigen nicht einfach nichtig sind, sondern auch solche Ehen sollten – wie die Ehen von Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren – durch einen richterlichen Hoheitsakt aufgehoben werden müssen. Denn bei einem individuellen Aufhebungsverfahren können alle flankierenden Rechtsfragen geklärt werden, wie Unterhalts- und Erbrechtsfragen sowie Sorgerechtsregelungen für gemeinsame Kinder.

Fakt ist aber: Mit diesem Gesetz setzen wir ein klares Zeichen – junge Mädchen gehören in die Schule und nicht ins Ehebett!

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