Bildungsgipfel: Ministerin verspielt Chancen in der Bildung

Bildungsgipfel: Ministerin verspielt Chancen in der Bildung

Am 14. und 15. März fand der lange angekündigte Bildungsgipfel auf Einladung der Bundesministerin Stark-Watzinger in Berlin statt. Leider muss man sagen, dass die Erwartungen nicht erfüllt wurden, die im Vorfeld ohnehin nicht hoch waren.

Ein Bildungsgipfel war überfällig, aber dieses Treffen war eine vertane Chance. Kein Wunder, dass viele wichtige Entscheidungsträger aus den Ländern gar nicht erst anreisen. Wer hat schon Zeit für ein unverbindliches Treffen an der Talstation, um über den Aufgabenberg zu reden? Wir hätten erwartet, dass die Bildungsministerin Stark-Watzinger nach nunmehr einem Jahr ein Treffen organisiert, das auf klare Ziele und Vereinbarungen hinausläuft. Ländervertreter, Kommunen als Schulträger, Kammern, Verbände und innovative Akteure wie die Edtech-Startups gehören an einen Tisch, um zukunftsträchtige Kooperationen auszuhandeln. Doch während sich die Probleme im Bildungsbereich von zunehmenden Bildungsdefiziten über eklatanten Lehrermangel bis zur Digitalisierung in Schulen verschärfen, kommentiert Frau Stark-Watzinger dies alles nur von der Seitenlinie oder bringt halbherzige Ideen wie Leistungsprämien für Lehrer ein. Bisher hat die Bundesregierung an keiner Stelle für Verbesserung gesorgt. Maßnahmen der Vorgängerregierung wie „Aufholen nach Corona“, der Digitalpakt und die Sprachkitas laufen ohne Ersatz aus, angekündigte Projekte wie das Startchancenprogramm oder der Digitalpakt 2.0 sind bisher nur Worthülsen ohne Konzept und Budget. Was nutzt die Forderung nach Bildungsmilliarden, wenn überzeugende Ideen und Meilensteine fehlen. Daran wird der Bildungsgipfel diese Woche leider nichts ändern. Dadurch verspielt Ministerin Stark-Watzinger die Chancen in der Bildungspolitik und die Leidtragenden sind Schüler wie Lehrkräfte. Die Herausforderungen in unserer Bildungspolitik sind zu groß und zu wichtig, als dass man es sich leisten kann, halbherzige Treffen zu veranstalten.

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D21-Digital-Index: Digitalisierungsniveau sinkt im Vergleich zum Vorjahr

D21-Digital-Index: Digitalisierungsniveau sinkt im Vergleich zum Vorjahr

Der D21-Digital-Index ist als Lagebild zum aktuellen Stand der Digitalen Gesellschaft zu verstehen. Er bietet mit der jährlichen Studie eine richtungsweisende Entscheidungsgrundlage für die Politik, Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Wissenschaft und er zeigt auf, wie die deutsche Gesellschaft den digitalen Wandel für sich nutzen kann.

Wir beobachten beim D21-Digital-Index 2023 eine rückläufige Entwicklung unserer Gesellschaft im Bereich der digitalen Teilhabe. Weniger Menschen als im Vorjahr haben digitale Anwendungen in ihr Leben integriert. Untersucht wurden dabei Zugang, Kompetenzen, Grundeinstellung und Nutzung. Das ist eine besorgniserregende Erkenntnis. Nun liegt es an der Bundesregierung die politischen Rahmenbedingungen so zu setzen, dass die Entwicklung korrigiert wird. Besonders ins Auge springt dabei, dass es innerhalb der Bevölkerung eklatante Unterschiede gibt in der Frage, wer von der Digitalisierung profitiert. Hier zeichnen sich klare gesellschaftliche Konfliktlinien, gar Spaltungen ab: Menschen, die reich, städtisch, jung, gebildet und wohnhaft in einem „alten“ Bundesland sind, profitieren laut Studie mehr von der Digitalisierung als diejenigen, auf die die gegenteiligen Attribute zutreffen. Dies darf nicht der Fall sein: Digitalisierung muss diese Kluft schließen und nicht weiter aufreißen – dafür muss Digitalpolitik arbeiten. Besonders besorgniserregend: Der Anteil derer, die sich zutrauen Fake-News zu erkennen, ist im Vergleich zum Vorjahr gesunken. Wichtig sind daher Bildungsangebote für alle Bürgerinnen und Bürger. Dazu können alle etwas beitragen: Länder müssen schleunigst Informatik/Digitalkunde als Pflichtfach einführen. Die Bundesregierung muss den Digitalpakt 2.0 auf den Weg bringen und sollte daher neben den analogen Mehrgenerationenhäuserrn auch ein Programm für virtuelle Mehrgenerationenhäuser auflegen. Staatliche digitale Angebote aller Ebenen müssen leicht und intuitiv zu nutzen sein. Und gerade für die ältere Bevölkerung sollte es auch Informationen über klassische Medien geben. Formate wie „der 7. Sinn“ eignen sich dazu sehr.

Fotocredit: geralt/pixabay.com

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Gedanken zum Bürgergeld

Gedanken zum Bürgergeld

Deutschland bietet wie kaum ein anderes Land der Welt eine staatliche Absicherung für Lebenskrisen seiner Bürger. Auf dieses System können wir stolz sein. Heute haben wir im Deutschen Bundestag erneut über das Bürgergeld abgestimmt.  Im Vergleich zum Urspungsgesetz gibt es massive Veränderungen, die im Rahmen des Vermittlungsausschusses zwischen Bund und Ländern verhandelt wurden. Das ist gut, denn die ursprünglichen Pläne der Ampel sind über das Ziel hinaus geschossen.

Unser wesentlicher Kritikpunkt am ursprünglichen Bürgergeld-Gesetz war der weitgehende Verzicht auf das Prinzip „Fördern und Fordern“. Beispiel Sanktionen: In den ersten sechs Monaten sollten zukünftig Leistungen nicht mehr gemindert werden können, wenn z. B. keine Bewerbungen geschrieben werden -obwohl das vereinbart war- oder man nicht zu Schulungen erscheint. Die ganz überwiegende Mehrheit hält sich auch an die Regeln und kommt gar nicht mit Sanktionen in Kontakt. Deshalb ist es nach meinem Befinden richtig, dass für die -wenigen- Verweigerer Sanktionen gerade auch in den ersten Monaten möglich bleiben müssen. In den Verhandlungen haben wir daher erreicht, dass die von der Ampel angestrebte, fast vollständig sanktionslose Vertrauenszeit von sechs Monaten gestrichen wird.

Was mich oftmals an der Diskussion störte, war, dass die Ampel meist so tat, als gehe es um Personen, die von heute auf morgen arbeitslos werden und plötzlich überhaupt nicht abgesichert sind. Die Realität ist aber, zumindest bei abhängig Beschäftigten, eine andere: Wenn man arbeitslos wird, erhält man zunächst 12 bis 24 Monate Arbeitslosengeld, danach greift erst das Arbeitslosengeld 2, das die Ampel durch das Bürgergeld ersetzen möchte. Und überhaupt: Wenn jemand nun aber schon ein oder zwei Jahre arbeitslos ist, sollte man demjenigen doch dabei helfen, so schnell wie möglich wieder in Arbeit zu kommen, anstatt durch eine Vertrauenszeit noch mehr Zeit zu verlieren.

Ein anderer Knackpunkt war für uns das Schonvermögen: Für uns war es völlig unverständlich, wie für die ersten 24 Monate ein Schonvermögen für eine vierköpfige Familie von 150.000 Euro vorhanden sein soll, zuzüglich zum Eigenheim, während andere nicht so viel Geld auf dem Konto haben und hart dafür arbeiten, dass dieses Bürgergeld finanziert werden kann. In den Verhandlungen haben wir erreicht, dass die Karenzzeit halbiert wird und die Vermögensfreigrenzen sinken.

Der Erhöhung des Regelsatzes haben wir von Anfang an begrüßt. Die Anhebung der Regelsätze ist gerade wegen der aktuellen Preisentwicklung notwendig und muss zum 1. Januar 2023 in Kraft treten.

Unterm Strich bin ich froh, dass wir eine gute Lösung gefunden haben, die allen Bürgerinnen und Bürgern gerecht wird.

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