100 Jahre Frauenwahlrecht

100 Jahre Frauenwahlrecht

Über 900 interessierte Gäste – vor allem Frauen – im vollbesetzten Saal, der aus allen Nähten platzte. Das zeigt, dass die Frage, die im Mittelpunkt der Diskussion stand, den Menschen unter den Nägeln brennt. Die Frage, welche Stellung Frauen heute in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft haben.

Heute eine Selbstverständlichkeit, vor etwas mehr als 100 Jahren jedoch ein Meilenstein in der Geschichte der Demokratie: das allgemeine Wahlrecht für Frauen. Frauen durften zur Nationalversammlung am 19. Januar 1919 erstmals wählen und auch gewählt werden. Diesem hundertsten Jahrestag der Einführung des Frauenwahlrechts haben wir am Donnerstag in einer Feierstunde im Deutschen Bundestag gedacht.

Dass die weitere Entwicklung der Gleichberechtigung dennoch eher zögerlich verlief, belegen folgende Fakten: So durften Frauen bis 1977 nur mit Erlaubnis des Ehemannes arbeiten und bis 1958 konnte sogar der Mann einen Anstellungsvertrag der Frau kündigen. Verheiratete Frauen durften erst 1962 ein eigenes Konto führen und wurden im Jahre 1969 als geschäftsfähig angesehen.

Dieser kleine Rückblick zeigt, dass wir in unserer heutigen modernen Gesellschaft Gott sei Dank ein gutes Stück weiter sind und in der Gleichstellung von Mann und Frau in Deutschland bereits sehr viel erreicht haben. Dennoch bleibt noch viel zu tun – nicht nur politisch, sondern auch gesellschaftlich.

Was konkret, diskutierten wir am Montag im Rahmen einer großen Abendveranstaltung der Konrad-Adenauer-Stiftung mit Vertreterinnen und Vertretern aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft. In ihrer Keynote beklagte unsere Parteivorsitzende Annegret Kramp-Karrenbauer, dass Frauen in den Parlamenten nach wie vor nicht angemessen repräsentiert sind und hat daher die paritätische Verteilung bei der Listenaufstellung für kommende Wahlen angemahnt.

Auch in der anschließenden Diskussionsrunde zum Thema „Brauchen wir eine neue Politik für Frauen?“ war ich mir mit Annalena Baerbock einig, dass ein Frauenanteil von nur 31 Prozent im Deutschen Bundestag nicht akzeptabel ist. Daher habe ich auch den parteiübergreifenden Aufruf des Deutschen Frauenrates zur Parität unterschrieben. Für mich steht fest: Wenn wir über das Wahlrecht diskutieren, darf die Frage der angemessenen Repräsentanz von Frauen im Deutschen Bundestag nicht außen vor bleiben.

Eine tolle Veranstaltung und spannende Diskussion, die gezeigt hat, dass wir gemeinsam noch viel mehr erreichen können und auch müssen. Wir bleiben dran!

Foto: Konrad-Adenauer-Stiftung e.V. / Marco Urban

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Austausch über unser Konzept für mehr Schutz vor sexualisierter Gewalt

Austausch über unser Konzept für mehr Schutz vor sexualisierter Gewalt

Zehntausende Kinder und Jugendliche erleiden jedes Jahr sexuelle Gewalt in der eigenen Familie, im sozialen Umfeld, in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Bildungseinrichtungen oder bei der Nutzung digitaler Medien. Die Polizeiliche Kriminalstatistik weist allein für 2017 mehr als 13.500 angezeigte Fälle aus – das sind mehr als 250 Kinder pro Woche. Die Dunkelziffer ist um ein Vielfaches höher.
Um sexuellen Kindesmissbrauch zu verhindern bzw. noch konsequenter dagegen vorzugehen, habe ich gemeinsam mit dem kinder- und jugendpolitischen Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marcus Weinberg, einen Maßnahmenkatalog erarbeitet, der Prävention, Hilfe und konsequente Strafverfolgung umfasst.

Gestern habe ich mich mit zahlreichen Expertinnen und Experten aus diesem Bereich in Tholey getroffen und darüber diskutiert. Über das große Interesse und die vielen guten Impulse habe ich mich sehr gefreut. Ein besonderer Dank geht an meine Kollegen Stephan Kolling und Hermann Scharf, die als Sozial-Staatssekretär bzw. als sozialpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion ihre Erfahrungen in die Diskussion eingebracht haben.
Unser Ziel ist es, den Maßnahmenkatalog nach der fraktionsinternen Verabschiedung zusammen mit dem Koalitionspartner auf den Weg zu bringen.

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Starke-Familien-Gesetz im Kabinett

Starke-Familien-Gesetz im Kabinett

Mit einem familienpolitischen Maßnahmenpaket wollen CDU/CSU in dieser Legislaturperiode diejenigen besonders unterstützen, die arbeiten und Kinder erziehen. Dazu gehören neben der Erhöhung von Kindergeld und Kinderfreibetrag, dem Baukindergeld, dem Gute-Kita-Gesetz im nächsten Schritt auch das „Starke-Familien-Gesetz“. Wir wollen Familien dabei unterstützen, ein selbstbestimmtes und eigenverantwortliches Leben zu führen. Mit dem Kinderzuschlag unterstützen wir zielgerichtet diejenigen, die mit geringen Einkommen arbeiten und die aber durch den Bedarf ihrer Kinder in Hartz IV fallen würden. Der Kinderzuschlag ist somit eines der wirkungsvollsten Instrumente, um Kinderarmut zu bekämpfen. Leider kennen und beziehen ihn nur wenige Familien. Darüber hinaus verlieren Familien den Zuschlag vollständig, sobald sie eine bestimmte Einkommensgrenze überschreiten. Das kann dazu führen, dass die Familie trotz Gehaltserhöhung weniger Geld zur Verfügung hat als vorher. Das ändern wir jetzt. Familien erhalten den Kinderzuschlag künftig leichter, sie werden bei der Antragstellung durch Videoberatung und Netzwerkmanager unterstützt und sollen den Antrag künftig auch digital einreichen können. Die Leistung läuft mit steigendem Einkommen langsam aus. Wer zusätzliches Einkommen verdient, darf künftig mehr davon behalten. Ein wichtiges Signal, dass sich Leistung auch lohnt.

Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, entbürokratisieren und verbessern wir auch das Bildungs- und Teilhabepaket. Der Eigenanteil für Schülerbeförderung und Mittagessen fällt künftig weg. Das entlastet Träger und Kommunen von Bürokratie und Leistungsbezieher von Kosten. Als Union setzen wir uns dafür ein, dass Kinder aus Familien im Leistungsbezug künftig noch besser unterstützt werden, wenn sie in Vereinen aktiv sein wollen: Den Zuschuss von zehn Euro für Vereinsbeiträge wollen wir erhöhen, das Verfahren vereinfachen. Denn Teilhabe gelingt in Vereinen und Verbänden besonders. Das wollen wir besser unterstützen. Dafür setzen wir uns im parlamentarischen Verfahren ein.

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