Ein Einsatz, der sich gelohnt hat! Die Gemeinde Tholey erhält aus dem Denkmalschutz-Sonderprogramm VII insgesamt 32.500 Euro vom Bund, um die Johann-Adams-Mühle in Theley zu sanieren. Sie ist eines der letzten erhaltenen historischen Mühlenanwesen im Saarland und erfreut sich auch überregional größter Beliebtheit. Dabei ist die Johann-Adams-Mühle nicht nur ein touristischer Anziehungspunkt, sondern auch für die Menschen in meiner Heimatgemeinde und der gesamten Region von großer Bedeutung.
Daher freue ich mich sehr über diese Förderung in meiner Heimat, für die ich mich gerne eingesetzt habe. Da das Denkmalschutz-Sonderprogramm VII deutlich überzeichnet war, ist es umso erfreulicher, dass im vergangenen Jahr darüber hinaus noch weitere Bundesmittel in meine Heimatregion geflossen sind, um damit konkrete Projekte zu unterstützen. Mit den insgesamt gewährten 87.500,- Euro können jetzt neben der Johann-Adams-Mühle auch die jeweiligen Baumaßnahmen in Oberthal-Güdesweiler (Valentinskapelle, 10.000 Euro), Nohfelden-Selbach (Kathreinenkapelle, 30.000 Euro) und Nohfelden-Bosen (ehemalige jüdische Mikwe, 15.000 Euro) zügig umgesetzt werden.
Ein wichtiges Signal für die heimatverbundenen Menschen in der Region, für die die jeweiligen Projekte in ihrem Dorf von großer Bedeutung sind. Und ein eindeutiges Zeichen: lebens- und liebenswerte ländliche Räume liegen uns besonders am Herzen, dafür setzen wir uns weiterhin ein.
Auch in diesem Jahr wird wieder ein Denkmalschutz-Sonderprogramm des Bundes aufgelegt. Ich kann mich aber nur für Vorhaben stark machen, von denen ich auch weiß. Daher gilt dieses Angebot selbstverständlich für alle 16 Gemeinden in meinem Wahlkreis mit ihren Ortsteilen. Kontaktiert mich direkt oder mein Berliner Büro, ich setze mich sehr gern für euch und eure Projekte ein!
Heute stellte der Unabhängige Beauftragte der Bundesregierung für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM), Johannes-Wilhelm Rörig, in Saarbrücken die Initiative „Schule gegen sexuelle Gewalt“ vor. Endlich ist damit heute auch im Saarland der Startschuss für die Initiative gefallen. Das begrüße ich sehr, denn Schutzkonzepte sind immens wichtig. Ziel muss es sein, dass in jeder Schule im Saarland ein eigenes, passgenaues Schutzkonzept vorliegt, schließlich ist die Schule ein Ort an dem wir alle Kinder erreichen.
Der Bund macht mit der Initiative des UBSKM nun ein Angebot, das die Länder durch bedarfsgerechte, eigene Initiativen weiter anreichern müssen. Das saarländische Bildungsministerium ist nun gefordert, den Schulen bei der Erarbeitung der Schutzkonzepte zur Seite zu stehen und sich dabei auch an erfolgreichen Konzepten aus anderen Bundesländern zu orientieren.
Nicht nur in Schulen, auch in Kitas müssen Schutzkonzepte gegen sexuellen Kindesmissbrauch etabliert werden. Die Union hat deshalb in den Verhandlungen zum Gute-Kita-Gesetz darauf gedrängt, dass explizit auch Maßnahmen zum Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt förderfähig und somit durch Mittel aus dem Gute-Kita-Gesetz finanziert werden können.
Mit Schutzkonzepten allein ist es jedoch nicht getan. Die Verantwortung für den Schutz von Kindern und Jugendlichen geht weit darüber hinaus. Wir brauchen deshalb weitere politische und gesellschaftliche Initiativen, um Kinder vor Misshandlungen und Vernachlässigung zu schützen. Dazu dient auch der 20-Punkte-Plan zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt, den wir in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion momentan erarbeiten und den ich kürzlich auch in meinem Wahlkreis mit saarländischen Experten diskutiert habe. Darin enthalten ist ein umfangreicher Maßnahmenkatalog, der Prävention, Hilfe und konsequente Strafverfolgung umfasst. Auch hier sollten die Anstrengungen verschärft werden. Wir brauchen eine große Initiative gegen sexuellen Kindesmissbrauch – im Bund und auch im Land. Denn keine Form der sexuellen Gewalt ist zu akzeptieren.
ich hoffe, Sie sind gut ins neue Jahr gestartet und hatten ein paar erholsame Tage, in denen Sie ausreichend Kraft tanken konnten für 2019! Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien alles erdenklich Gute, Gesundheit, Erfolg und persönliche Zufriedenheit!
Auch unter der Berliner Reichstagskuppel haben wir wieder den Parlamentsbetrieb aufgenommen und uns gleich zu Beginn des neuen Jahres wichtigen Themen gewidmet. Worüber wir genau in der ersten Sitzungswoche des Jahres debattierten, verrate ich Ihnen wie gewohnt in meinem Newsletter.
Viel Spaß beim Lesen!
Ihre Nadine Schön
Neues Jahr – neue Herausforderungen
Auch 2019 verspricht, ein politisch spannendes und arbeitsreiches Jahr mit großen Herausforderungen zu werden. Schließlich werden mit den Europa- und Kommunalwahlen am 26. Mai sowie der Bürgerschaftswahl in Bremen und drei Landtagswahlen in Brandenburg, Sachsen und Thüringen wichtige politische Weichen gestellt.
Die Zusammensetzung des Europäischen Parlaments ist bedeutsam für die Zukunft Europas, das am Scheideweg steht. Gleichzeitig entscheiden wir die Zukunft unserer Kommunen vor Ort. Und schließlich gilt es, insbesondere in den drei ostdeutschen Bundesländern als Union geschlossen aufzutreten, um verloren gegangenes Vertrauen zurückzugewinnen und als klar stärkste Parteiins Ziel einzulaufen.
Unsere neue Parteivorsitzende Annegret Kramp-Karrenbauer hat eine enorme Aufbruchsstimmung entfacht. Jetzt liegt es an uns, mit Schwung und Geschlossenheit alle zusammen anzupacken!
Die Menschen in unserem Land haben die berechtigte Erwartung, dass wir uns um die bestehenden Probleme kümmern. Wohnen, innere und äußere Sicherheit, Verkehr und Mobilität, aber auch Migration und gute Pflege – das sind die Fragen, die ihnen am Herzen liegen. Wir wollen vor allem die Mitte der Gesellschaft und die Familien mit unserer Politik erreichen – so schaffen wir Zusammenhalt in unserem Land. Gleichzeitig müssen wir die großen Herausforderungen in der Europa- und Außenpolitik anpacken, wo zunehmend unruhigere Zeiten anbrechen, wie wir ganz aktuell in dieser Woche mit dem Brexit erlebt haben.
Auf all diese Fragen und berechtigten Anliegen der Menschen müssen wir Antworten liefern. Gerade der CDU als einzig verbliebender Volkspartei in Europa kommt dabei besondere Bedeutung und Verantwortung zu. Packen wir es an!
100 Jahre Frauenwahlrecht
Über 900 interessierte Gäste – vor allem Frauen – im vollbesetzen Saal, der aus allen Nähten platzte. Das zeigt, dass die Frage, die im Mittelpunkt der Diskussion stand, den Menschen unter den Nägeln brennt. Die Frage, welche Stellung Frauen heute in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft haben.
Heute eine Selbstverständlichkeit, vor etwas mehr als 100 Jahren jedoch ein Meilenstein in der Geschichte der Demokratie: das allgemeine Wahlrecht für Frauen, die zur Nationalversammlung am 19. Januar 1919 erstmals wählen und auch gewählt werden durften. Diesem hundertsten Jahrestag der Einführung des Frauenwahlrechts haben wir am Donnerstag in einer Feierstunde im Deutschen Bundestag gedacht.
Dass die weitere Entwicklung der Gleichberechtigung dennoch eher zögerlich verlief, belegen folgende Fakten: So durften Frauen bis 1977 nur mit Erlaubnis des Ehemannes arbeiten und bis 1958 konnte sogar der Mann einen Anstellungsvertrag der Frau kündigen. Verheiratete Frauen durften erst 1962 ein eigenes Konto führen und wurden im Jahre 1969 als geschäftsfähig angesehen.
Dieser kleine Rückblick zeigt, dass wir in unserer heutigen modernen Gesellschaft Gott sei Dank ein gutes Stück weiter sind und in der Gleichstellung von Mann und Frau in Deutschland bereits sehr viel erreicht haben. Dennoch bleibt noch viel zu tun – nicht nur politisch, sondern auch gesellschaftlich.
Was konkret, diskutierten wir am Montag im Rahmen einer großen Abendveranstaltung der Konrad-Adenauer-Stiftung mit Vertreterinnen und Vertretern aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft. In ihrer Keynote beklagte unsere Parteivorsitzende Annegret Kramp-Karrenbauer, dass Frauen in den Parlamenten nach wie vor nicht angemessen repräsentiert sind und hat daher die paritätische Verteilung bei der Listenaufstellung für kommende Wahlen angemahnt.
Auch in der anschließenden Diskussionsrunde zum Thema „Brauchen wir eine neue Politik für Frauen?“ war ich mir mit Annalena Baerbock einig, dass ein Frauenanteil von nur 31 Prozent im Deutschen Bundestag nicht akzeptabel ist. Daher habe ich auch den parteiübergreifenden Aufruf des Deutschen Frauenrates zur Parität unterschrieben. Für mich steht fest: Wenn wir über das Wahlrecht diskutieren, darf die Frage der angemessenen Repräsentanz von Frauen im Deutschen Bundestag nicht außen vor bleiben.
Eine tolle Veranstaltung und spannende Diskussion, die gezeigt hat, dass wir gemeinsam noch viel mehr erreichen können und auch müssen. Wir bleiben dran!
Foto: Konrad-Adenauer-Stiftung e.V. / Marco Urban
Viel erreicht, noch viel zu tun
Seit Ende 2015 arbeiten wir mit Hochdruck daran, Asylverfahren zu beschleunigen und Migration besser zu steuern und zu ordnen. Mit zahlreichen Gesetzen und umfangreichen Maßnahmenpaketen, die wir in der Vergangenheit bereits beschlossen haben, sind wir bereits Schritt für Schritt vorangekommen, dieser großen Herausforderung mit wirksamen Lösungengerecht zu werden – sowohl international, europäisch, aber auch national.
Für uns als Union ist und bleibt ganz klar: wir helfen tatsächlich schutzbedürftigen Menschen in Not. Dazu sind wir nicht nur moralisch, sondern auch grundgesetzlich sowie nach der Genfer Flüchtlingskonvention verpflichtet. Diejenigen, die aus unterschiedlichen Gründen jedoch kein Bleiberecht genießen, müssen unser Land zügig wieder verlassen. Diese rechtsstaatlichen Asylverfahren zur Differenzierung müssen wir weiter beschleunigen, damit rasch Klarheit über den Verbleib herrscht. Bei abgelehnten Asylbewerbern müssen wir die Rückführungen allerdings erleichtern und die Ausreisepflicht auch konsequent durchsetzen.
Daher haben wir in einem erneuten Anlauf sowohl Georgien als auch die sogenannten Maghreb-Staaten (Tunesien, Algerien, Marokko) als sichere Herkunftsstaaten eingestuft. Dies erfolgt vor dem Hintergrund der sehr geringen Anerkennungsquoten von Antragstellern aus diesen Ländern. Algerier, Marokkaner, Tunesier und Georgier kommen fast ausschließlich aus asylfremden Motiven nach Deutschland. Durch diese Einstufung könnten die Asylverfahren schneller bearbeitet werden, weil man bei sicheren Herkunftsstaaten erstmal davon ausgeht, dass die Anträge dieser Menschen unbegründet sind. Wer jedoch nachweisen kann, dass ihm Verfolgung droht, obwohl das Land eigentlich als sicher gilt, kann dennoch mit seinem Antrag Erfolg haben. Wird sein Gesuch um Asyl allerdings abgelehnt, hat er weniger Zeit, dagegen rechtlich vorzugehen.
Zudem wäre diese Einstufung ein klares Zeichen an die Menschen in diesen Herkunftsländern, dass sich die – oft auch sehr gefährliche – illegale Migration nach Deutschland aus anderen als humanitären Gründen nicht lohnt. Das Beispiel der Westbalkan-Staaten, von wo die Zahl der Asylsuchenden nach der Einstufung 2015 auf einen Bruchteil zurückgegangen ist, zeigt: Die Einstufung von Ländern als sichere Herkunftsstaaten wirkt und dämmt den Missbrauch unseres Asylsystems durch illegale Migranten weiter ein.
Es liegt nun an Grünen und Linken, ihre Blockadehaltung im Bundesrat endlich aufzugeben und dieser sinnvollen Maßnahme nicht ein zweites Mal die Zustimmung zu verweigern. Ihre Bedenken sind vorgeschoben, denn auch nach der Einstufung wird jeder Asylantrag im Detail geprüft; eine Anerkennung als Flüchtling bleibt im Einzelfall weiterhin möglich.
Wer die Zuwanderung nach Deutschland aber ernsthaft vernünftig ordnen und steuern will, muss jetzt endlich seine ideologischen Scheuklappen ablegen und im Bundesrat den Weg für das Gesetz frei machen.
Die Herausforderungen der Asylpolitik erfordern rasches Handeln – besonnen, verantwortungsvoll und lösungsorientiert, aber eben auch konsequent. Das sind wir unserem Land und den Menschen schuldig; wir stehen gemeinsam in der Pflicht!
Gutes Leben und Arbeiten auf dem Land
Es ist nicht nur eine oft daher gesagte Floskel, sondern unsere absolute Überzeugung: Die ländlichen Regionen sind die Kraftzentren Deutschlands. Innovative mittelständische Unternehmen, liebens- und lebenswerte Regionen sowie ein buntes, starkes Vereinsleben prägen den ländlichen Raum – gerade auch bei uns im Saarland.
Zur Wahrheit gehört aber auch, dass einige Regionen vom strukturellen und demografischen Wandel besonders betroffen sind. Auch bei der Versorgung mit Mobilfunk und digitaler Infrastruktur gibt es noch erheblichen Verbesserungsbedarf – auch das gilt leider für uns im Saarland.
In diesem Sinne fordern wir im heute beschlossenen Antrag von CDU/CSU und SPD die Bundesregierung auf, alles zu tun, damit ein zügiger und wirklich flächendeckender Ausbau von Glasfaser und modernster Mobilfunktechnikerfolgt. Darüber hinaus legen wir einen besonderen Schwerpunkt auf die Förderung des Ehrenamtes. Denn mehr als alles andere benötigt das Ehrenamt gerade auf dem Land eine Entbürokratisierungsoffensive: Für die Freiwillige Feuerwehr und andere Hilfskräfte ebenso wie für Sportvereine und die vielen anderen. Außerdem fordern wir in unserem Antrag, die Förderinstrumente für die ländlichen Regionen weiterzuentwickelnund zu vereinfachen. Denn die Menschen im ländlichen Raum dürfen nicht aufgrund von zu komplizierten und zu unflexiblen Förderstrukturen um ihre Chancen gebracht werden.
Versprochen – Gehalten!
Das Hauptproblem bei der Organspende ist nicht die Spendenbereitschaft. Ein entscheidender Schlüssel liegt vielmehr bei den Kliniken. Ihnen fehlen häufig Zeit und Geld, um mögliche Organspender zu identifizieren. Genau an diesem Punkt setzen wir mit dem neuen Gesetzentwurf zur Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende an.
Der Entwurf, den wir am Donnerstag in erster Lesung im Bundestag beraten haben, enthält eine Vielzahl von Neuregelungen für Kliniken, um zu mehr Organspenden in Deutschland zu kommen.
Zunächst wird damit die Stellung des Transplantationsbeauftragten einer Klinik gestärkt und dessen Finanzierung gesichert. Dadurch können die Transplantationsbeauftragten in den Kliniken künftig von Routinearbeiten freigestellt werden und haben mehr Zeit um Transplantationen vorzubereiten sowie andere Ärzte über das Thema zu informieren. Darüber hinaus erhalten Kliniken künftig eine leistungsgerechte Vergütung für die Vorbereitung zur Organspende.
Außerdem sollen potenzielle Organspender besser identifiziert werden, und die Betreuung der Angehörigen von Organspendern wird geregelt.
Mit all diesen Maßnahmen werden wir die strukturellen Voraussetzungen in den Kliniken so verbessern, dass es zu deutlich mehr Organspenden kommen wird und Leben gerettet werden können. Diese Maßnahmen haben wir im Koalitionsvertrag verabredet und werden sie mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nun umsetzen. Wer sich für die Details interessiert, kann hier den Gesetzentwurf einsehen, über den wir am Donnerstag beraten haben.
Ausgewählte Termine in dieser Sitzungswoche
Montag
Sitzung der Enquete-Kommission Künstliche Intelligenz, Sitzungen des Geschäftsführenden Vorstandes und des Fraktionsvorstandes, Podiumsdiskussion in der Konrad-Adenauer Stiftung zu Frauen und Politik
Dienstag
Fraktionsrunde mit den Familienpolitikern, Koordinierungsrunde mit Bundesfamilienministerin Franziska Giffey, Arbeitsgruppen meiner beiden Zuständigkeitsbereiche, Brinkhaus-Runde, Fraktionssitzung
Mittwoch
Frühstücksveranstaltung des Deutschen Frauenrates, Ausschusssitzungen meiner beiden Zuständigkeitsbereiche
Donnerstag
Sonderveranstaltung anlässlich des 100. Jahrestages der Einführung des Frauenwahlrechts, Plenum, Sitzung der Jungen Gruppe
Freitag
Plenum und namentliche Abstimmungen, Fraktionsrunde mit den Digitalpolitikern