Gesetz zur Fachkräfteeinwanderung: gut gemeint ist nicht gut gemacht

Gesetz zur Fachkräfteeinwanderung: gut gemeint ist nicht gut gemacht

Der Bundestag hat am Freitag abschließend über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung beraten.

Fakt ist, dass wir in Deutschland auf die Einwanderung von qualifizierten Fachkräften angewiesen sind. Die geburtenstarken Jahrgänge verabschieden sich vom Arbeitsmarkt und gehen allmählich in den Ruhestand. Das hinterlässt eine Lücke, die geschlossen werden muss: der Fachkräftemangel wird ein immer größeres Problem. Um unseren Bedarf an Fachkräften zu decken und Talente nach Deutschland zu lotsen, müssen wir Strukturen, Verfahren und Gesetze ändern.
Allerdings ist das Gesetz der Bundesregierung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung, das im Bundestag verabschiedet wurde, nicht zielführend. Gut gemeint ist nicht gleich gut gemacht.

So versucht die Bundesregierung zwar mit dem Gesetz das Problem zu lösen, sie lässt aber einige entscheidende Aspekte unberücksichtigt. Statt eines Punktesystems oder einer Chancenkarte brauchen wir praktische Verbesserungen. Beispielsweise muss die schleppende Erteilung von Visa durch Botschaften und Konsulate beschleunigt werden. Die komplexen und bürokratischen Verfahren, an denen viele Akteure und Behörden beteiligt sind, müssen vereinfacht werden, um die Einwanderung für qualifizierte Fachkräfte attraktiver zu machen.

Wir als CDU/CSU-Fraktion fordern daher eine klare Trennung von Asyl- und Arbeitszuwanderung durch die Schaffung einer “Work-and-Stay”-Agentur, die die qualifizierte Migration in unseren Arbeitsmarkt vereinfacht und beschleunigt. Außerdem fordern wir, dass fachliche Qualifikation im Mittelpunkt der Erwerbsmigration bleibt, denn diese Erhöht die Chancen auf dauerhafte Beschäftigung. Außerdem möchten wir, dass internationale Studentinnen und Studenten in Deutschland nach erfolgreichem Abschluss, längerfristige Aufenthalte erleichtert werden, damit der Arbeitsmarkt für sie leichter zugänglich ist. Wir kritisieren den Gesetzentwurf der Bundesregierung, weil er nicht auf die qualifizierte Einwanderung abzielt. Stattdessen setzt er Anreize für die Einwanderung in den Bereich der niedrigen Qualifikation, für den wir in Deutschland noch unausgeschöpfte Potenziale haben. Dazu schafft es neue Bürokratie. Außerdem findet mit diesem Gesetz eine Vermischung von Asyl- und Erwerbszuwanderung, die vor dem Hintergrund unserer ohnehin angespannten Migrationslage das falsche Signal sendet. Auch wir stehen zu unserer humanitären Verpflichtung. Die Formen von Zuwanderung zu vermischen hilft aber niemandem. Sie müssen klar voneinander getrennt werden. Darauf habe ich auch in meiner Rede im Deutschen Bundestag hingeweisen.

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Vorlesewettbewerb, Gymnasium Wendalinum & Special Olympics Volunteers: Starke saarländische Präsenz

Vorlesewettbewerb, Gymnasium Wendalinum & Special Olympics Volunteers: Starke saarländische Präsenz

Aus verschiedenen Anlässen hat es vergangene Sitzungswoche eine Menge Saarländer nach Berlin verschlagen. Gleich am Montag durfte ich Joshua aus meiner Heimatgemeinde Tholey begrüßen, der mit seiner Familie nach Berlin gekommen ist, um unser Bundesland beim Vorlesewettbewerb zu vertreten. Ich habe ihn und seine Familie vor dem Finale im Bundestag getroffen und ihm viel Glück gewünscht. Beim Wettbewerb selbst hat er mich total überzeugt, auch die Jury war begeistert. Doch schaut selbst hier nach

Außerdem habe ich eine Gruppe von Schülerinnen und Schülern vom Gymnasium Wendalinum in St. Wendel zu einem Austausch und einer kleinen Führung im Bundestag begrüßt. Die Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 10 und 11 waren im Rahmen ihres Politikunterrichts auf einem zweitägigem Ausflug in der Hauptstadt und haben die parlamentarische Arbeit aus erster Hand miterlebt. Ich habe mich sehr über die tollen Gespräche und über ihr Interesse gefreut.

Last but noch least: Wie Ihnen und euch bestimmt aus den Medien bekannt ist, sind in dieser Woche die Special Olympics in Berlin zu Ende gegangen. Ein großes Sportfest, bei dem Athletinnen und Athleten mit geistigen und oder mehrfachen Einschränkungen aus aller Welt in den unterschiedlichsten Disziplinen im Wettbewerb standen. 6000 Gäste aus aller Welt müssen aber auch betreut werden. Genau hierzu haben sich die Eheleute Lehmann aus Wolfersweiler bereiterklärt. Als Volunteers haben sie unsere saarländische Gastfreundschaft über die Grenzen unseres Bundeslandes hinausgetragen und sich für einen reibungslosen Ablauf für die Athleten eingesetzt. Ich ziehe den Hut vor so viel Engagement!

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Kapellenbau Wendelinushof erhält 75.000 Euro aus dem Denkmalschutz-Sonderprogramm XII

Kapellenbau Wendelinushof erhält 75.000 Euro aus dem Denkmalschutz-Sonderprogramm XII

Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat über die Mittel für die Projekte des Förderprogramms „Substanzerhaltung und Restaurierung von unbeweglichen Kulturdenkmälern von nationaler Bedeutung“ am heutigen Mittwoch entschieden. Im Saarland erhalten sechs Projekte insgesamt 1,1 Mio. Euro Förderung.
Unter den geförderten Projekten ist der Kapellenbau des Wendelinushofes in St. Wendel. Die Fördersumme beläuft sich dabei auf 75.000 Euro.

Ich freue mich, dass die Kapelle des Wendelinushofes zum wiederholten Mal gefördert wird. Schon in den vergangenen Wahlperioden habe ich mich immer wieder für die Förderung der Kapelle eingesetzt und freue mich dass die Sanierung, die auf zahlreiche Widrigkeiten gestoßen ist, weitergeführt werden kann.

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