Deutschland als Investitionsstandort fördern

Deutschland als Investitionsstandort fördern

Am heutigen Montag haben der Bundesverband Deutscher Kapitalgesellschaften, Bitkom und der Bundesverband Deutsche Startups stellvertretend für 16 Verbände und Organisationen die „Allianz für Venture Capital“ vorgestellt.

Ich begrüße diese Initiative der „Allianz für Venture Capital“, denn Deutschland muss durch politisches und wirtschaftliches Engagement zu einem starken Standort für Gründungen junger Unternehmen werden. Die CDU/CSU-Fraktion verfolgt einen umfassenden Startup-Ansatz, der auf Gründergeist, Wachstum und Internationalisierung setzt, damit sich gute Geschäftsideen am Markt etablieren können.
Wir wollen den regulatorischen Rahmen für Startups verbessern und durch ein Venture-Capital-Gesetz gezielt Anreize setzen, um Deutschland als Investitionsstandort für Wagniskapital attraktiv zu machen. Ansatzpunkte dafür sind, die Verlustvorträge nach Finanzierungsrunden zu erhalten; die Management-Fees bei Investoren von der Umsatzsteuer freizustellen; Erträge auf Ebene der Investoren zu besteuern sowie den Investitionszuschuss Wagniskapital von der Steuer zu befreien.
Zusätzlich können Wachstumsimpulse gesetzt werden, indem institutionellen Anlegern ein Investment in Startups mit bis zu 1 Prozent ihrer Anlagesumme ermöglicht wird und ein neues Börsensegment „Markt 2.0“ eingeführt wird. Zudem sollten bessere Schnittstellen zwischen großen Unternehmen und Startups geschaffen werden.
Mit diesen Entwicklungen soll ein nachhaltiges Ökosystem für die Finanzierung von Startups geschaffen werden, das erfolgreiche Gründer und Investoren zu neuen Investitionen anregt.

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Industrie 4.0 konkret bei Bosch in Homburg

Industrie 4.0 konkret bei Bosch in Homburg

Bei Bosch in Homburg gibt es konkrete Projekte und noch mehr innovative Ideen, wie das Thema “Industrie 4.0″ umzusetzen ist. Hiervon durfte ich mich bei einem fünfstündigen Firmenbesuch überzeugen. Ich bin mir sicher: die Digitalisierung der klassischen Industrie wird über die internationale Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft entscheiden. Deshalb ist es gut, dass Konzerne wie Bosch vorangehen. Und die Politik muss gute Rahmenbedingungen schaffen. Interessant war auch die Verknüpfung mit dem Thema Energieeffizienz. Es ist unglaublich, welche Einsparpotenziale hier durch gutes Energiemanagement im Betrieb liegen. Ein beeindruckender Termin. Vielen Dank für die vielen Informationen und die Zeit!

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Verlässliche Kriterien für Löschanfragen schnell definieren

Verlässliche Kriterien für Löschanfragen schnell definieren

Nach Google-Urteil des EuGH keine neuen Barrieren für Startups schaffen!

Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu den Löschauflagen für Suchmaschinen haben wir in der Arbeitsgruppe Digitale Agenda der CDU/CSU-Bundestagsfraktion in der vergangenen Woche Experten angehört, um über die weiteren politischen Handlungsmöglichkeiten zu entscheiden.

Nach dem Urteil besteht seitens der Verbraucherverbände und der betroffenen Unternehmen Unsicherheit, wie die tatsächlichen Kriterien für einen Löschanspruch gegen Google und andere Dienste aussehen können. Vor allem aber ist nicht festgelegt, wer im Zweifelsfall entscheiden soll und ob neben Suchmaschinen auch weitere Anbieter wie soziale Netzwerke oder z.B. Wikipedia betroffen sind. Daher müssen schnell Kriterien entwickelt werden, damit Rechts- und Planungssicherheit entsteht. Vor allem aber muss gewährleistet sein, dass die Ansprüche der Bürger fair und neutral ausgewertet werden.

Die Entscheidung, was tatsächlich aus den Suchergebnissen gelöscht wird, darf keinem einzelnen Unternehmen überlassen werden. Hiermit würde gerade für deutsche Startups eine neue Barriere aufgebaut, die für kleine Unternehmen unüberwindbar wäre. Eine Möglichkeit wäre eine regulierte Selbstregulierung – ähnlich wie beim Jugendschutz. Damit würde der Löschungsanspruch gegen die einzelnen Unternehmen weiter bestehen, aber in einem System der Selbstregulierung auf die Selbstkontrollstelle übergehen.  Dafür könnte der Gesetzgeber den Ordnungsrahmen setzen.

Mit der regulierten Selbstregulierung würde eine unkomplizierte Lösung geschaffen und die Kosten für das zu erwartende umfangreiche Personal von den Unternehmen getragen – und nicht vom Steuerzahler. Wichtig ist, dass hier keine Markteintrittsbarriere für Startups (neue Unternehmensgründungen) entsteht.

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