Hilfe für schwangere Frauen in Notsituationen kommt an

Hilfe für schwangere Frauen in Notsituationen kommt an

Weihnachten ist ein Fest der Familie. Großeltern, Eltern und Kinder – alle kommen zusammen und erzählen vom Jesuskind in der Krippe.

Nicht jede Frau findet sich aber in einer heilen Familie wieder. Für manche Frauen wird die eigene Schwangerschaft aus Existenzangst, Hilflosigkeit oder Überforderung sogar zur unerträglichen Belastung. Sie wissen nicht, wem sie sich anvertrauen können, bringen ihr Kind ohne medizinische Unterstützung zur Welt, setzen es aus, in Extremsituationen töten sie es. Diese Fälle müssen wir vermeiden.

Das Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt bietet diesen Frauen einen rechtssicheren Ausweg. Ziel ist es, schwangere Frauen in Not umfassend unter Wahrung ihrer Anonymität über Möglichkeiten und Rechtsfolgen einer vertraulichen Geburt und eines Adoptionsverfahren zu beraten und dadurch Verzweiflungstaten zu verhindern.

Seit Inkrafttreten des Gesetzes im Mai 2014 kamen bis Ende Oktober 2016 insgesamt 262 Kinder vertraulich auf die Welt. Allein in diesem Jahr wurden 99 Kinder entbunden. Die Zahlen geben Hoffnung, dass wir schwangere Frauen in Notsituationen erreichen und Schlimmeres verhindern.
Falls sich die Frauen für ein Leben ohne ihr Neugeborenes entscheiden, wahren wir mit dem Gesetz im Gegensatz zur anonymen Geburt außerdem das Recht des Kindes, ab einem gewissen Alter seine Abstammung zu erfahren.

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Höhere Geburtenziffer ist auch der Lohn für unsere Familienpolitik

Höhere Geburtenziffer ist auch der Lohn für unsere Familienpolitik

Das Statistische Bundesamt hat festgestellt, dass die Geburtenrate in Deutschland im vergangenen Jahr so hoch lag wie seit der Deutschen Einheit nicht mehr.

Dass Paaren das JA zum Kind wieder leichter fällt, ist auch das Ergebnis unserer Familienpolitik. Geld alleine bewirkt nicht, dass sich Paare ihren Kinderwunsch erfüllen. Aber das Elterngeld mit seinen Partnermonaten, das Elterngeld Plus und die Kinderzuschläge haben im Gesamtkonzept mit dem massiven Ausbau der Betreuungsmöglichkeiten, dem Ausbau der Infrastruktur rund um die Familie sowie einer familienbewussten Arbeitswelt zu der neuen Lust auf Kinder beigetragen.

Unsere Familienleistungen kommen dem Wunsch der meisten Eltern nach einer partnerschaftlichen Aufteilung von Familien- und Erwerbspflichten sehr entgegen. Mütter, die erwerbstätig sind, und Väter, die für die Betreuung ihrer Kinder beruflich kürzer treten, sind inzwischen eine Selbstverständlichkeit. Auch Arbeitgeber, die sich stärker auf die Bedürfnisse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingestellt haben, die Kinder erziehen, haben ihren Anteil an dieser erfreulichen Entwicklung.

Die ansteigende Geburtenrate wird nicht dazu führen, dass wir uns als Familienpolitikerinnen und Familienpolitiker entspannt zurücklehnen. Wir werden in unseren Bemühungen, die Rahmenbedingungen für Familien weiter zu verbessern, nicht nachlassen.

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Gabriels WLAN-Gesetz muss überarbeitet werden!

Gabriels WLAN-Gesetz muss überarbeitet werden!

Es geht um die Zukunft des öffentlichen WLAN und der Störerhaftung. Heute wurden im Wirtschaftsausschuss des Bundestages zur geplanten TMG-Änderung eine Reihe von Experten angehört. Ein ernüchterndes Fazit: Der aktuelle Gesetzesentwurf des BMWi erfüllt die Ziele des KOA-Vertrages nicht. Das Potenzial von WLAN im öffentlichen Raum sollte gefördert und Rechtssicherheit für Anbieter geschaffen werden. Die vorgeschlagenen Neu-Regelungen von § 8 und § 10 TMG sind dafür aber zu unbestimmt, praxisfern und wirkungslos. Zudem gibt es europarechtliche Bedenken – auch von der EU-Kommission selbst. Also müssen wir nachsteuern!

Ich bin entschieden dafür, die Neuregelung zum Paragraphen 10 ganz zu streichen, denn sie bringt nichts. Und was das freie WLAN in Paragraph 8 betrifft, sollten wir zeitlich schieben. Denn: Der EuGH wird demnächst eine Entscheidung zur Haftung von Access-Providern treffen und auch die Verantwortung von Plattformen und Onlinemittlern bzgl. der Bekämpfung illegaler Inhalte im Netz wird auf EU-Ebene beraten – das sollten wir berücksichtigen!

Fazit: die TMG-Novelle ist nicht entscheidungsreif. So können wir das Gesetz im Deutschen Bundestag nicht verabschieden!

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