Pressemitteilung: Menschliche Lösung für „Sternenkinder“

Pressemitteilung: Menschliche Lösung für „Sternenkinder“

Nadine Schön, MdB: Ein sehr wichtiges Gesetz für die betroffenen Menschen!

Berlin, den 6. Februar 2013

Nadine Schön, saarländische CDU-Bundestagsabgeordnete und Mitglied im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, erklärt zu der in der letzten Woche auf Initiative der christlich-liberalen Koalition im Deutschen Bundestag verabschiedeten Änderung des Personenstandsgesetzes:

„Ab sofort wird es möglich sein, auch den “Sternenkindern” einen Namen zu geben, sie ins Personenstandsregister einzutragen und sie damit würdevoll beerdigen zu lassen. Sternenkinder sind Kinder, die tot geboren werden und unter 500g wiegen. Somit können betroffene Familien die Geburt beim Standesamt dokumentieren lassen und ihrem Kind auch offiziell einen Namen und eine Existenz geben.

Bisher galten diese Kinder als „Fehlgeburten“, die nicht namentlich angemeldet werden konnten.

Betroffenen trauernden Familien bietet sich aufgrund dieser neuen Regelung die Möglichkeit, einen solchen Schicksalsschlag besser zu verarbeiten und würdevoll Abschied zu nehmen, da die Kinder zukünftig auch auf allen Friedhöfen bestattet werden können. Ein sehr wichtiger und sensibler Schritt für diese Menschen!“

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Pressemitteilung: Erleichterungen für Bürger im Ehrenamt

Pressemitteilung: Erleichterungen für Bürger im Ehrenamt

Nadine Schön MdB: Ehrenamtler dürfen nicht mit einem Bein im Gefängnis stehen

Berlin, den 31. Januar 2013

Die saarländische CDU-Bundestagsabgeordnete Nadine Schön erklärt im Vorfeld der morgigen Verabschiedung des Gemeinnützigkeitsentbürokratisierungsgesetz im Deutschen Bundestag:

„Ehrenamtliches Engagement ist einer der Grundpfeiler unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens. Daher werden wir morgen ein Gesetz beschließen, das für eine umfassende Unterstützung des Ehrenamts und den Abbau bürokratischer Hindernisse sorgt.“
Auf Initiative der christlich-liberalen Koalition wird der Deutsche Bundestag am morgigen Freitag ein Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes verabschieden, das vor allem eine verbesserte steuerliche Förderung vorsieht. Auch die Haftungsregelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch werden beschränkt.

„Es kann nicht sein, dass sich jemand für die Gesellschaft engagiert und dabei mit einem Bein im Gefängnis steht“, ergänzt Schön.
Für Übungsleiter – beispielsweise Trainer – bleiben künftig bis zu 2.400 Euro steuerfrei. Sonstige ehrenamtlich Tätige profitieren von der Ehrenamtspauschale, die auf 720 Euro angehoben wird. Einnahmen unterhalb dieser Grenzen unterliegen weder der Steuer noch der Sozialversicherungspflicht. Die Anhebung der Freibeträge entlastet gleichzeitig die Vereine von Bürokratie.

Dadurch soll die gesellschaftliche Anerkennung bürgerschaftlichen Engagements zum Ausdruck gebracht werden.

Die Umsatzgrenze, bis zu der Veranstaltungen eines Sportvereins als Zweckbetrieb gelten, wird auf 45.000 Euro angehoben. Hierdurch entfällt bei kleineren Veranstaltungen die Pflicht, die Ausgaben detailliert dem steuerpflichtigen oder dem steuerfreien Bereich zuzuordnen.

Bürgerschaftliches Engagement wird zu großen Teilen durch Vereine und Stiftungen erbracht. Der Gesetzentwurf enthält daher auch eine deutliche Erleichterung bei der Rücklagenbildung. Zusätzlich aufgenommen wurde eine Lockerung des sogenannten Endowment-Verbots, d.h. des Verbots von Vermögensübertragungen. Die Regelung ermöglicht es steuerbegünstigten Körperschaften, eine andere steuerbegünstigte Körperschaft mit Vermögen auszustatten. Damit wird z. B. die Einrichtung von „Stiftungsprofessuren“ erleichtert.

Wenn der Bundesrat in seiner Sitzung am 1. März 2013 dem zustimmungspflichtigen Gesetzentwurf zugestimmt hat, werden die Maßnahmen rückwirkend zum 1. Januar 2013 in Kraft treten.

„Davon werden auch viele Saarländer profitieren, denn bei uns im Saarland gibt es besonders viele ehrenamtlich Tätige,“ so Schön.

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Pressemitteilung: „Bierdeckel“-Antrag wieder aufgegriffen

Pressemitteilung: „Bierdeckel“-Antrag wieder aufgegriffen

Nadine Schön MdB fordert eine Vereinfachung und Entbürokratisierung des Steuerrechts

Berlin, den 29. Januar 2013

Die saarländische CDU-Bundestagsabgeordnete Nadine Schön setzt sich mit fünf weiteren Fraktionskollegen in einem Schreiben an die Generalsekretäre von CDU/CSU dafür ein, die Beschlüsse des Leipziger CDU-Parteitages 2003 zu einer umfassenden Steuerreform wiederaufzugreifen und am „Bierdeckel“-Antrag des damaligen stellvertretenden Unionsfraktionsvorsitzenden Friedrich Merz als Ziel festzuhalten.

„Seit 2003 ist unser Steuerrecht sogar noch komplizierter geworden. So wurden allein in den vergangenen fünf Jahren durch dutzende Gesetze rund 500 Bestimmungen im Einkommenssteuergesetz geändert. Das deutsche Steuersystem ist so unverständlich geworden, dass selbst Experten es kaum mehr rechtssicher anwenden können“, erklärt Schön.

Daher fordern die Unterzeichner des Schreibens, die zahlreichen Ausnahmen und Privilegien abzuschaffen und das komplizierte und leistungsfeindliche deutsche Steuerrecht strukturell zu vereinfachen.

„Wir müssen uns endlich ernsthaft und entschlossen auf den Weg machen, um insbesondere bei der Einkommenssteuer Fortschritte zu erreichen. Es ist höchste Zeit, das Richtige für alle und nicht mehr nur das Beste für jeweils einige zu tun. Unser Steuersystem muss einfacher, transparenter und gerechter werden. Es muss endlich wieder greifende Anreize zu Eigenverantwortung und Leistungsbereitschaft setzen und für Vertrauen und Rechtssicherheit sorgen, die Grundlage für Investitionen und Konsum sind“, fordern die sechs jungen Bundestagsabgeordneten in dem Schreiben.

„Wer selbst seine Steuererklärung macht, merkt sehr schnell, dass niemand mehr das Gewirr von Ausnahmen und Sonderregelungen versteht. Es profitieren diejenigen, die sich einen Berater leisten können,“ ergänzt Nadine Schön.

Mit ihrem Appell wollen sie sich dafür einsetzen, dass das Thema „Steuervereinfachung“ im Wahlprogramm der CDU/CSU im Hinblick auf die kommende Bundestagswahl wieder aufgegriffen und konkretisiert wird.

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