Die Woche im Bundestag – 27.03. – 31.03.17

Die Woche im Bundestag – 27.03. – 31.03.17

Liebe Leserinnen und Leser,

in meinem Newsletter zur Sitzungswoche erfahren Sie mehr zu folgenden Themen:

– Gleicher Lohn für gleiche Arbeit
– Ein guter Tag für das Saarland
– Spannende Diskussion mit Praktikanten
– Nach der Wahl ist vor der Wahl
– Bildung 4.0 als Chance er- und begreifen

Viel Spaß beim Lesen! Ihre Nadine Schön

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Mutterschutzgesetz wird modernisiert

Mutterschutzgesetz wird modernisiert

Morgen verabschiedet der Deutsche Bundestag den Gesetzentwurf zur Neuregelung des Mutterschutzes.

Mit der Reform des 1952 in Kraft getretenen Gesetzes modernisieren wir den Mutterschutz. Anders als vor mehr als 60 Jahren sind Frauen heute selbstverständlich berufstätig und die Vereinbarkeit von Schwangerschaft und Erwerbsstätigkeit ist eine Normalität. Prägten damals reine Beschäftigungsverbote das Arbeitsschutzrecht für schwangere Frauen, so steht heute das Bemühen im Vordergrund, dem Beruf oder der Ausbildung weiter nachgehen zu können ohne Beeinträchtigung der Gesundheit von Mutter und ungeborenem Kind. Deshalb haben wir unter anderem die Nacht-, Sonn- und Feiertagsregelungen flexibler gestaltet und an die neuesten gesundheitswissenschaftlichen Erkenntnisse angepasst.

Besonders wichtig ist uns, dass wir Frauen, die Kinder mit Behinderungen zur Welt bringen, künftig durch eine verlängerte Schutzfrist mit Mutterschutzleistungen nach der Geburt von acht auf 12 Wochen noch stärker unterstützen.

Da die Neuregelungen Arbeitgeber und Vollzugsbehörden vor neue Aufgaben stellen, regt die CDU/CSU-Bundestagsfraktion an, dass den Betroffenen Hinweise zum Vollzug des Gesetzes und ein Online-Tool zur schnellen und unbürokratischen Durchführung der Gefährdungsbeurteilung zur Verfügung gestellt wird.

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Transparenz verringert das Gehaltsgefälle

Transparenz verringert das Gehaltsgefälle

Der Deutsche Bundestag wird morgen den Gesetzentwurf zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen verabschieden.

Das Entgelttransparenzgesetz bringt mit dem Auskunftsanspruch für etwa 14 Millionen Beschäftigte in Deutschland Licht ins Dunkel bei den Gehaltsstrukturen. Das ist ein wichtiger Schritt, um das Gehaltsgefälle zwischen Frauen und Männern zu verringern, das nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes immer noch sechs Prozentpunkte beträgt.

Es ist gut, dass wir das Gesetz jetzt verabschieden und gemeinsam Lösungen im Kampf gegen Lohnungerechtigkeit gefunden haben. Damit schaffen wir neben den Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf und den Maßnahmen für mehr Frauen in Führungspositionen einen weiteren Baustein auf dem zugegebenermaßen beschwerlichen Weg zur Schließung der Lohnlücke in unserem Land.

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