Das Bundesverfassungsgericht hat heute entschieden, dass die Facebook-Daten derjenigen, die Renate Künast beleidigt haben, herausgegeben werden müssen.
Heute wurde in Berlin ein wichtiges Zeichen für den Rechtsstaat und gegen Hass im Netz gesetzt. Es ist dabei egal, ob Hasskommentare an Menschen die in der Öffentlichkeit stehen gerichtet sind oder an Privatpersonen – für strafbare Inhalte, Beleidigungen und Hass darf im Internet kein Platz sein. In den letzten Jahren haben wir viele Fortschritte gemacht was dieses Thema angeht. Das Netz-DG hat hier einen neuen Rahmen gesetzt. Wichtig ist nun, dass die Bundesregierung bei den Verhandlungen zum DSA auf europäischer Ebene dafür sorgt, dass dieser nicht hinter dem NetzDG zurückfällt. Strafbare Beleidigungen und Hass haben mit Meinungsfreiheit nicht zu tun. Es gibt Grenzen, die nicht überschritten werden dürfen – auch nicht in der Kommunikation im Netz. Wir leben in einem Rechtsstaat, das gilt auch gegenüber Anbietern und Nutzern digitaler Plattformen.
Ich freue mich darüber, dass Renate Künast diese Beleidigungen auf Social Media eben nicht „aushalten“ muss. Explizit ging es dabei um 22 Hasskommentare auf einen Facebook-Post. Nachdem das Landesgericht entschieden hatte, dass alle Kommentare in Ordnung seien, werden nun mindestens 12 der 22 Kommentare zu strafbaren Beleidigungen erklärt und 10 weitere erneut geprüft.
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