Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung

Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung

Im Vermittlungsausschuss haben sich Bund und Länder am heutigen Montagabend auf die Einführung eines bundesweiten Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule geeinigt. Ich bin froh, dass wir heute in dieser Sache den Schulterschluss zwischen Bund und Ländern demonstrieren. Das sind wir den Eltern und Kindern in unserem Land schuldig. Nach der Einführung des Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz für Kita-Kinder schließen wir jetzt endlich die ‚Betreuungslücke‘, die vor allem zahlreiche Frauen in den westdeutschen Bundesländern mit der Einschulung ihrer Kinder in die berufliche Teilzeit zwingt, mit allen Nachteilen für ihre Einkommen und Renten und den beruflichen Weiderein- und Aufstieg. Es wurde höchste Zeit, dass wir unseren Familien diese wichtige Infrastruktur garantieren und allen Kindern im Grundschulalter optimale Förder- und Entfaltungsmöglichkeiten auch am Nachmittag anbieten.

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