§ 219a StGB – ein guter Kompromiss

§ 219a StGB – ein guter Kompromiss

Heute haben wir im Plenum ein schwieriges, sehr emotionales Thema zum Abschluss gebracht: Die Debatte um den §219a StGB. Dabei wird ein guter Kompromiss gefunden: Frauen, die ungewollt schwanger werden und Hilfe und Unterstützung brauchen, werden künftig in allen Beratungsstellen darüber informiert, welche Ärzte Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Und das schafft Rechtssicherheit: Ärztinnen und Ärzte dürfen auf ihrer Homepage darüber informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Weitere Informationen sind den zuständigen unabhängigen Stellen vorbehalten. Gleichzeitig bleiben wir im Umgang mit Schwangerschaftsabbrüchen besonders sensibel und vergessen nicht, dass es bei einer Schwangerschaft immer auch um ungeborenes Leben geht.

Das nun verabschiedete Gesetz ist ein gelungener Kompromiss, der die unterschiedlichsten Positionen gut zusammenbindet: Für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist es wichtig, dass das Werbeverbot nicht gestrichen wird. So machen wir deutlich, dass ein Schwangerschaftsabbruch keine medizinische Leistung ist wie andere auch. Die gut austarierte Gesamtarchitektur der Beratungsregelung bei Schwangerschaftskonflikten mit der Zielsetzung, das ungeborene Leben zu schützen, bleibt erhalten.

Meine Rede im Deutschen Bundestag können Sie hier anschauen.

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